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Geld zurück nach Broker Betrug?

Broker verlangt Spiegeltransaktion?

Wenn ein angeblich seriöser Broker von Ihnen eine sogenannte Spiegeltransaktion verlangt, sollten Sie sehr vorsichtig sein. Es handelt sich dann mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen betrügerischen Broker, welcher weiteres Geld von Ihnen erbeuten möchte.

Eine solche Spiegeltransaktion ist ein Vorwand unseriöser Broker, damit Sie eine weitere Transaktion tätigen. Oftmals wird zuvor ein regelrechtes Sammelsurium an Begründungen geliefert, weshalb diese höchst suspekte „Spiegeltransaktion“ (auch Echo-Transaktion oder Zirkulationsprüfverfahren genannt) vollzogen werden müsse.

Sofortmaßnahmen bei „Spiegeltransaktion“!

  1. Keinesfalls die Spiegeltransaktion vornehmen.
  2. Niemals mehr Geld einzahlen, um angeblich endlich eine Auszahlung zu erhalten.
  3. Angebliche Geldwäsche und vermeintliche „Probleme auf der Blockchain“ werden von betrügerischen Brokern als Aufhänger genutzt.
  4. „Echo“-Transaktion ablehnen.
  5. Auch keinen „Liquiditätsnachweis“ einzahlen oder augenscheinliche „Steuerlasten“ begleichen.
  6. Anwalt einschalten.
  7. Täter verfolgen und belangen lassen.


Über die weiteren Betrugsmaschen haben wir bereits berichtet: Broker verlangt Liquiditätsnachweis und Broker verlangt Steuern. Über das Ausmaß dieser gefälschten Handelsplattformen können Sie sich hier informieren: schwarze Liste Broker.

Broker fordert Spiegeltransaktion? Anwalt hilft!
Durch gefälschte Dokumente täuschen betrügerische Broker vor, bei der Spiegeltransaktion handele es sich um eine seriöse Methode!

Was soll eine sogenannte Spiegeltransaktion oder Echo-Transaktion sein?

Normalerweise verläuft ein Broker Betrug wie folgt ab: Die Täter kreieren im Internet echt aussehende Trading-Plattformen und investierten viel Kapital in Werbeanzeigen. Über diese Werbeschaltungen gelangen vergleichsweise unerfahrene Geldanleger auf die Tradingportale.

Dort angekommen kann sich binnen weniger Minuten angemeldet, verifiziert und ein Kundenkonto erstellt werden. Meistens erfolgt zeitnah ein Anruf eines „persönlichen Betreuers“ oder angeblich „professionellen Broker“, welcher für die in Frage stehende Handelsplattform tätig sein soll. Dieser erlaubt zunächst eine kleine Einzahlung in Höhe von 250,00 Euro.

Wie geht es dann beim Broker Betrug weiter?

Im weiteren Verlauf „testen“ die potenziellen Betrugsopfer nichtsahnend die gefälschte Trading-Plattform. Der betrügerische Broker animiert die Betroffenen dazu, weiteres Geld einzuzahlen, nur so könnten höhere Gewinne erzielt werden.

Wenn die Betrugsopfer schließlich die vermeintlichen Gewinne als Auszahlung wünschen, kommt es zu Problemen mit dem Broker (vgl. Broker zahlt nicht aus). Eine Auszahlung sei nur möglich, wenn vorher eine ominöse Spiegeltransaktion (oder Echo-Transaktion) durchgeführt werden würde.

Spiegeltransaktion vom Broker verlangt: Einzahlung, dann Auszahlung?

Für die Spiegeltransaktion wird den Betrugsopfern unter Angabe fadenscheiniger, aber glaubhafter Begründungen weisgemacht, sie müssten zuerst eine Geldzahlung leisten. Danach könne „garantiert“ die in Aussicht stehende Rendite rechtssicher ausbezahlt werden.

Um die Spiegeltransaktion vornehmen zu können, sollen die Betroffenen auf ein fremdes Konto oder eine ihnen bis dato unbekannte Kryptowährungs-Wallet eine bestimmte Summe einzahlen. Meist orientiert sich die einzuzahlende Geld- oder Kryptosumme an der Höhe der angeblich bereits erwirtschafteten Gewinne.

So könnte es ablaufen! Vermeiden Sie Fehler!

Beispiel: Investor A hat sich nichtsahnend auf einen Kontakt mit dem betrügerischen Broker B eingelassen. Der B wies A an, sich bei der Trading-Plattform C anzumelden und dort Gelder anzulegen. Weil A nicht erkannte, dass B betrügerisch agierte und C unseriös ist, folgte A den Anweisungen.

Als A schließlich auf C erhebliche Gewinne angezeigt bekommt, wünscht A eine Auszahlung. Doch B teilt mit, dies sei nur möglich, wenn A zuvor eine Geldsumme bei C „hinterlege“, beziehungsweise „spiegele“ (Echo-Transaktion).

A zahlt daraufhin bei C die gleiche Summe Geld ein, die angeblich zur Auszahlung bereitstünde. Diese „Spiegeltransaktion“ war jedoch ein weiterer Betrug von B und C zu Lasten von A.

Fremdgelder annehmen bei einer suspekten Spiegeltransaktion?

Betrugsopfer sollten stets die Motive der betrügerischen Broker hinterfragen. Denn bei einem Broker Betrug handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Die Täter sind international in hochprofessionellen, kriminellen Strukturen vernetzt und zocken tagtäglich mehrere Personen ab.

Durch die Betrugsmasche verfügen die Täter über hohe Geldsummen und Vermögen in Kryptowährungen. Um dieses „Kapital“ möglichst unauffällig in den Wirtschaftskreislauf einschleusen zu können, müssen die Anlagebetrüger neben dem Trading Betrug zusätzlich Geldwäsche betreiben.

Was die Täter so anstellen können!

Hierfür kommen den Tätern die Konten der bereits geschädigten Geldanleger gerade recht. Denn über diese Vielzahl an Bankkonten und Accounts bei Kryptobörsen lässt sich hervorragend Geldwäsche betreiben.

Die Spiegeltransaktion kann sich daher darauf beziehen, dass ein Betrugsopfer angeblich eine Auszahlung bekommen. Und diese Auszahlung kommt tatsächlich auch – allerdings in Form von Fremdgeld von völlig unbekannten Personen.

Somit werden Betrugsopfer durch eine Spiegeltransaktion (oder auch Echo-Transaktion) in das Netz von Geldwäschern hereingezogen. Schneller als Betroffene es denken kann sich der strafrechtliche Tatvorwurf dann gegen das Betrugsopfer richten. Fremdgelder sollten unter keinen Umständen angenommen werden, auch nicht in Form von digitalen Werten wie Bitcoin.

Steuerlasten, Gebühren und Liquiditätsnachweis – die betrügerischen Broker sind einfallsreich!

Neben der Spiegeltransaktion oder Echo-Transaktion versuchen die Täter hinter dem Broker Betrug oftmals durch weitere „Begründungen“, noch mehr Geld einzuheimsen. Sie teilen den Betrugsopfern mit, es müssten zunächst Gebühren entrichtet, Steuerlasten getilgt, und Liquiditätsnachweise erbracht werden.

Für die Erhebung von Kapitalertragssteuern sind die Handelsplattformen jedoch nicht zuständig. Ferner sind Gebühren, welche nicht in den vertraglichen Vereinbarungen zu finden sind, ohne Rechtsgrundlage in den Raum gestellt worden. Der „Liquiditätsnachweis“ ist nur eine weitere Form der betrügerischen Spiegeltransaktion.

Tricks der Betrüger erkennen!

  • Täter versenden gefälschte Dokumente von Steuerbehörden
  • Briefe und Mails von Kryptobörsen werden gefaked 
  • Liquiditätsnachweise über manipulierte Schriftstücke eingefordert
  • Bankschreiben, Finanzaufsichtsunterlagen und „Blockchain“-Firmen als Vorwand


Die Betrugsopfer sind überfordert mit der Situation. Sie ahnen bereits, dass sie auf eine Betrugsmasche hereingefallen sind – doch wenn zusätzlich authentisch anmutende Urkunden von Banken, Behörden und ausländischen Firmen auftauchen, regt sich ein wenig Hoffnung auf die versprochene Auszahlung. Aber falsch gedacht.

Sofortmaßnahmen für Betrugsopfer: richtig reagieren bei Spiegeltransaktion!

Wenn Sie aktuell von einer wie oben beschriebenen Situation betroffen sein sollten, können Sie die folgenden Punkte sofort eigenständig umsetzen.

Sobald von Ihnen eine zwielichtige Spiegeltransaktion, Echo-Transaktion, ein Liquiditätsnachweis oder eine nicht nachvollziehbare Steuer verlangt wird, müssen Sie von einem Broker Betrug ausgehen.

  1. Wichtig ist, dass Sie keine weiteren Einzahlungen leisten. Dies würde den bereits eingetreten Vermögensschaden abermals und unnötig vergrößern.
  2. Speichern Sie alle Daten zur bisherigen Kommunikation zwischen Ihnen und dem Broker, sowie der Trading-Plattform ab.

Weitere Hinweise!

  1. Sichern Sie Ihr Onlinebanking und Ihre Accounts bei den Kryptobörsen vor einem unbefugten Zugriff. Die Täter könnten im Laufe des Broker Betrugs an Ihre persönlichen Daten gelangt sein.
  2. Vorsicht vor weiteren Betrugsmaschen. Wenn die betrügerischen Broker bemerken, dass sie mit der Spiegeltransaktion, dem Liquiditätsnachweis oder dem „Steuertrick“ bei Ihnen nicht weiterkommen, lassen die Täter sich etwas „Neues“ einfallen.


Nutzen Sie gern die kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular. Schildern Sie gern, was bei Ihnen vorgefallen ist. Wo haben Sie investiert? Wer hat Sie „betreut“? Weshalb wird eine Auszahlung verweigert?

Sie erhalten zeitnah eine konkrete Rückmeldung eines auf Broker Betrug spezialisierten Rechtsanwalts.

Fragen und Antworten zur Spiegeltransaktion bei Brokern!

Sie müssen von einem Broker Betrug ausgehen. Die Täter versuchen mit der sogenannten "Spiegeltransaktion" oder "Echo-Transaktion" weiteres Geld von Ihnen zu erhalten. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und leisten Sie keinesfalls weitere Einzahlungen an den Broker.

Bei einem betrügerischen Broker können Sie davon ausgehen, dass die Täter "nicht locker lassen". Es wird versucht werden, mit psychologischem Druck auf Sie einzuwirken. Ignorieren Sie etwaige Drohungen und holen Sie sich professionelle Unterstützung gegen den Broker Betrug.

Die unseriösen Broker geben vor, das durch eine Spiegeltransaktion einbezahlte Geld nur "kurz halten" zu müssen. Angeblich werde es sogleich zurückgebucht. Allerdings erfolgt eine Rückzahlung nicht. Insofern ist darauf zu achten, durch eine ominöse Spiegeltransaktion den bereits eingetretenen Vermögensschaden nicht zusätzlich zu vergrößern.