AFS World Festgeldbetrug? Vergleich und Schuldanerkenntnis rechtlich absichern
Wenn viele Anleger mit demselben Anbieter ein vergleichbares Problem haben, muss nicht jeder Sachverhalt zwingend völlig isoliert betrachtet werden. Seit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz gibt es in Deutschland mit der Abhilfeklage und der neu geregelten Musterfeststellungsklage Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes. Bei AFS World kann das interessant werden, wenn zahlreiche Verbraucher nach demselben Muster Festgeld angelegt haben und ähnliche Ansprüche gegen dasselbe Unternehmen verfolgen.
Wenn Sie im Zusammenhang mit AFS World auf das Angebot unter afs-world.com gestoßen sind, sollten Sie die dortigen Angaben und Ihre Unterlagen sorgfältig miteinander abgleichen. Allein aus einer Domain oder E-Mail-Adresse lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei AFS World investiert hat und prüfen möchte, ob neben einer individuellen Anspruchsdurchsetzung auch ein kollektives Verfahren relevant sein könnte, kann mir den Sachverhalt über broker-betrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Was ist eine Abhilfeklage?
Die Abhilfeklage ist eine vergleichsweise neue Form der Verbandsklage. Nach § 14 VDuG kann eine klageberechtigte Stelle damit verlangen, dass ein Unternehmen Leistungen an betroffene Verbraucher erbringt. Dabei kann ausdrücklich auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags verlangt werden.
Das unterscheidet die Abhilfeklage deutlich von einer bloßen gerichtlichen Klärung abstrakter Rechtsfragen.
Ein vereinfachtes Beispiel: 120 Verbraucher haben jeweils Geld über denselben Festgeldvermittler angelegt. Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Rückzahlungsansprüche ähneln sich erheblich. Unter den Voraussetzungen des VDuG könnte eine qualifizierte Stelle prüfen, ob Ansprüche gebündelt gegenüber einem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Der einzelne Anleger erhebt diese Verbandsklage allerdings nicht selbst. Kläger ist eine gesetzlich klageberechtigte Stelle.
AFS World: Mindestens 50 Verbraucher können entscheidend sein
Für eine Verbandsklage enthält § 4 VDuG ein konkretes Verbraucherquorum.
Die klageberechtigte Stelle muss nachvollziehbar darlegen, dass von einer Abhilfeklage Ansprüche von mindestens 50 Verbrauchern betroffen sein können. Bei einer Musterfeststellungsklage müssen die Feststellungsziele ebenfalls Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens 50 Verbrauchern betreffen können.
Bei AFS World wäre deshalb relevant, ob tatsächlich viele Anleger einen vergleichbaren Sachverhalt schildern.
Das bedeutet nicht, dass zunächst exakt 50 Geschädigte persönlich zusammenkommen und gemeinsam eine Klageschrift unterschreiben müssen. Das Gesetz verlangt vielmehr auf Ebene der Verbandsklage eine nachvollziehbare Darlegung des entsprechenden Betroffenenkreises.
Bei einem einzelnen Festgeldschaden von 90.000 Euro bleibt dagegen die individuelle Rechtsverfolgung ein eigenständiges Thema.
Gleichartige Fälle sind wichtiger als identische Schadenssummen
Eine Abhilfeklage setzt nicht voraus, dass jeder Anleger exakt denselben Betrag investiert hat.
Nach § 15 VDuG müssen die betroffenen Verbraucheransprüche vielmehr im Wesentlichen gleichartig sein. Dafür müssen sie auf demselben Sachverhalt oder auf einer Reihe im Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalte beruhen. Außerdem müssen im Wesentlichen dieselben Tatsachen- und Rechtsfragen entscheidungserheblich sein.
Bei einem möglichen Festgeldbetrug kann das einen wichtigen Unterschied machen.
Angenommen, Anleger A investiert 40.000 Euro, Anleger B 75.000 Euro und Anleger C 130.000 Euro. Allen wurde jedoch derselbe Vertrag angeboten, derselbe Rückzahlungsmechanismus zugesagt und dasselbe Unternehmen soll für die Ansprüche verantwortlich sein.
Unterschiedliche Schadenshöhen schließen Gleichartigkeit also nicht automatisch aus. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass bei unterschiedlichen Einzelbeträgen auch eine Methode zur Berechnung der jeweiligen Ansprüche angegeben werden kann.
AFS World: Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage sind nicht dasselbe
Für Anleger ist diese Unterscheidung besonders wichtig.
Bei einer Musterfeststellungsklage werden bestimmte rechtliche oder tatsächliche Voraussetzungen verbindlich geklärt. Nach einem erfolgreichen Feststellungsurteil müssen angemeldete Verbraucher ihre individuellen Ansprüche jedoch grundsätzlich noch gesondert durchsetzen.
Bei einer Abhilfeklage kann demgegenüber unmittelbar die Leistung an die betroffenen Verbraucher Gegenstand des Verfahrens sein. Das Bundesamt für Justiz weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer erfolgreichen Abhilfeklage keine zusätzliche individuelle Klage erforderlich sein muss, wenn der Anspruch im vorgesehenen Abhilfeverfahren erfüllt wird.
Bei AFS World wäre deshalb genau zu prüfen, welche Klageart gegebenenfalls öffentlich bekannt gemacht wurde und welchen Gegenstand sie hat.
Für Ihre eigene Dokumentation zu AFS World ist auch afs-world.com relevant: Sichern Sie die Adresse, Bildschirmfotos der Angebotsseite, Vertragsunterlagen und den zeitlichen Verlauf Ihrer Kommunikation. So können Sie später nachvollziehbar zeigen, welches Angebot Ihnen konkret unter dieser Domain präsentiert wurde, ohne allein daraus bereits einen Betrug als erwiesen anzusehen.
Die Bezeichnung „Sammelklage“ allein sagt noch nicht, welche Rechtswirkungen für den einzelnen Anleger entstehen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
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Ohne Anmeldung wird ein Verbraucher nicht automatisch erfasst
Eine laufende Verbandsklage bedeutet nicht, dass jeder denkbar betroffene Anleger automatisch daran teilnimmt.
Nach § 46 VDuG müssen Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden. Die Anmeldung ist grundsätzlich bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Sie muss unter anderem Namen und Anschrift, Gericht und Aktenzeichen, den Beklagten sowie Gegenstand und Grund des eigenen Anspruchs enthalten. Bei einem Zahlungsanspruch soll außerdem dessen Höhe angegeben werden.
Das Bundesamt für Justiz trägt die Angaben ohne inhaltliche Prüfung in das Register ein. Eine Registrierung bedeutet deshalb noch nicht, dass der individuelle Anspruch tatsächlich besteht.
Bei AFS World würde ich daher eine Anmeldung ebenso sorgfältig vorbereiten wie andere rechtliche Schritte.
AFS World: Das Abhilfeverfahren kann bis zur konkreten Auszahlung führen
Besonders interessant wird die Abhilfeklage nach einem erfolgreichen Abhilfegrundurteil.
Nach dem VDuG kann das Gericht darin festlegen, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher anspruchsberechtigt sind und welche Nachweise sie erbringen müssen. Anschließend kann ein gerichtlich bestellter Sachwalter die einzelnen Ansprüche prüfen.
Der Sachwalter kann beispielsweise Nachweise anfordern, die Höhe berechtigter Forderungen feststellen und einen Auszahlungsplan erstellen. Reicht ein vom Unternehmen geleisteter Gesamtbetrag zur vollständigen Erfüllung aus, werden berechtigte Zahlungsansprüche entsprechend abgewickelt. Reicht er nicht, sieht das Gesetz eine gleichmäßige Verteilung vor.
Bei AFS World könnte ein Anleger daher beispielsweise nachweisen müssen, dass er tatsächlich einen bestimmten Vertrag geschlossen und eine bestimmte Summe eingezahlt hat.
Damit bleibt auch in einem kollektiven Verfahren der individuelle Sachverhalt wichtig.
Falls Sie wegen AFS World bereits Zahlungen geleistet haben, vergleichen Sie die auf afs-world.com genannten Angaben mit den Empfängerdaten Ihrer Überweisungen und etwaigen Bestätigungen. Gerade Abweichungen zwischen Webseitenauftritt, E-Mail-Kontakt und tatsächlichem Zahlungsempfänger sollten Sie festhalten und rechtlich prüfen lassen.
Selbst bei der Prüfung einzelner Ansprüche gibt es ein Widerspruchsverfahren
Was passiert, wenn der Sachwalter einen angemeldeten Anspruch nicht vollständig anerkennt?
Auch dafür enthält das VDuG eigene Regeln. Nach § 28 VDuG teilt der Sachwalter Verbraucher und Unternehmen mit, ob ein Anspruch nach seiner Prüfung ganz oder teilweise berechtigt ist. Gegen diese Einschätzung können Beteiligte grundsätzlich innerhalb von vier Wochen begründet widersprechen. Anschließend kann unter weiteren Voraussetzungen binnen zwei Wochen eine gerichtliche Entscheidung über die Widerspruchsentscheidung beantragt werden.
Das zeigt, dass eine Abhilfeklage nicht lediglich eine pauschale Verteilung eines Geldbetrags an alle registrierten Personen ist.
Auch bei AFS World müssten Anspruchsberechtigung und erforderliche Nachweise für jeden angemeldeten Verbraucher nachvollziehbar sein.
Wann eine Verbandsklage bei AFS World überhaupt sinnvoll wird
Kollektiver Rechtsschutz ist vor allem dann interessant, wenn viele Verbraucher gegen dasselbe Unternehmen vergleichbare Ansprüche aus ähnlich gelagerten Sachverhalten haben.
Er eignet sich dagegen nicht automatisch für jede Form von Anlagebetrug. Sind beispielsweise zahlreiche unterschiedliche Gesellschaften, Privatpersonen und Zahlungswege beteiligt, können die individuellen Haftungsfragen stärker auseinanderfallen.
Wer im Zusammenhang mit AFS World betroffen ist, sollte deshalb zunächst prüfen, ob im Verbandsklageregister überhaupt ein passendes Verfahren öffentlich bekannt gemacht wurde und ob der eigene Anspruch tatsächlich dessen Gegenstand ist. Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht dort laufende Abhilfe- und Musterfeststellungsklagen sowie die jeweiligen Anmeldeformulare.
Ich prüfe bei einem möglichen Festgeldbetrug daher nicht nur individuelle Klagewege. Wenn sich bei AFS World ein größerer Kreis vergleichbar betroffener Anleger erkennen lässt, kann auch die Frage nach kollektivem Rechtsschutz relevant werden.
Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit AFS World schildern, nennen Sie bitte auch, ob Sie afs-world.com selbst besucht haben und welche Unterlagen oder Nachrichten Sie dazu besitzen. Das erleichtert die Einordnung Ihres konkreten Falls; die Beurteilung möglicher Ansprüche hängt stets von den nachprüfbaren Umständen ab.
Wer bei AFS World investiert hat und wissen möchte, welche Form der Anspruchsdurchsetzung zum eigenen Fall passt, kann mir Verträge, Zahlungsnachweise und die bisherige Kommunikation über broker-betrug.de übersenden. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, ob bei AFS World eine individuelle Vorgehensweise im Vordergrund steht oder ob eine bestehende beziehungsweise mögliche Verbandsklage zusätzlich berücksichtigt werden sollte.