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und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

Agi Finance SA Festgeldbetrug? Anwalt muss Ansprüche und Beweise prüfen

Veröffentlicht am 14.10.2026 –

„Ab jetzt übernimmt unsere neue Gesellschaft sämtliche Verpflichtungen.“ Eine solche Nachricht kann nach einer ausgebliebenen Festgeldauszahlung zunächst wie eine gute Nachricht wirken. Doch was passiert mit dem bisherigen Schuldner? Kann ein Unternehmen seine Rückzahlungspflicht einfach auf eine andere Firma verschieben? Gerade bei Agi Finance SA würde ich eine solche Mitteilung niemals ungeprüft akzeptieren. Hinter einem vermeintlichen „Wechsel des Vertragspartners“ kann rechtlich eine Schuldübernahme stehen – und dafür gelten klare Regeln.

Wenn Sie im Zusammenhang mit Agi Finance SA auf das Angebot unter agifinanz.com gestoßen sind, sollten Sie die dortigen Angaben und Ihre Unterlagen sorgfältig miteinander abgleichen. Bewahren Sie insbesondere Nachrichten von info@agifinanz.com auf, sofern Sie darüber angeschrieben wurden. Allein aus einer Domain oder E-Mail-Adresse lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Agi Finance SA plötzlich mit einer neuen Gesellschaft, einem angeblichen Rechtsnachfolger oder einem Wechsel des Zahlungspflichtigen konfrontiert wird, kann mir die Unterlagen über broker-betrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Bitte achten Sie bei Agi Finance SA besonders auf eine mögliche Verwechslung: Nach den vorliegenden Hinweisen liegt ein Identitäts- beziehungsweise Namensmissbrauch nahe. Wenn Ihnen die Website agifinanz.com unter einem bekannten Unternehmensnamen begegnet ist, bedeutet das nicht, dass das echte Unternehmen dieses Angebot betreibt oder dafür verantwortlich ist. Prüfen Sie deshalb die genaue Firmierung, die offiziellen Kontaktdaten und die Identität Ihres Vertragspartners. Der tatsächlich existierende Namensträger darf nicht mit möglichen Tätern gleichgesetzt werden.

Ein neuer Schuldner kann den alten tatsächlich ersetzen

§ 414 BGB erlaubt eine Schuldübernahme durch Vertrag zwischen Gläubiger und einem Dritten. Der Dritte tritt dann an die Stelle des bisherigen Schuldners.

Ein Beispiel: Ein Anleger fordert nach Ablauf seiner Festgeldanlage 110.000 Euro zurück. Eine andere Gesellschaft bietet ihm ausdrücklich an, diese konkrete Schuld vollständig zu übernehmen. Der Anleger stimmt einem entsprechenden Vertrag zu.

Das ist etwas völlig anderes als die Aussage: „Wir kümmern uns künftig um Ihre Auszahlung.“

Meine Empfehlung bei Festgeldbetrug lautet deshalb: Nicht auf Überschriften achten, sondern auf die Rechtsfolge. Steht wirklich im Dokument, dass der neue Schuldner den bisherigen ersetzt? Oder soll lediglich die Zahlungsabwicklung übernommen werden?

Agi Finance SA: Ohne Zustimmung des Anlegers kann der Schuldnerwechsel scheitern

Besonders aufmerksam werde ich, wenn Anleger überhaupt nicht an der Vereinbarung beteiligt waren.

Nach § 415 BGB kann eine Schuldübernahme zunächst zwischen bisherigem Schuldner und einem Dritten vereinbart werden. Wirksam wird sie gegenüber dem Gläubiger aber grundsätzlich erst mit dessen Genehmigung. Wird diese verweigert, gilt die Schuldübernahme als nicht erfolgt. Wird dem Gläubiger für seine Entscheidung eine Frist gesetzt und reagiert er nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Genehmigung grundsätzlich ebenfalls als verweigert.

Bei Agi Finance SA könnte ein Anleger beispielsweise am Freitag eine E-Mail erhalten:

„Ihre Anlage wird ab sofort von New Finance Ltd. betreut. Alle Verpflichtungen wurden übertragen.“

Darauf würde ich nicht einfach mit „verstanden“ antworten. Ich würde zuerst den ursprünglichen Vertrag, die neue Mitteilung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der neuen Gesellschaft prüfen.

Konkrete Handlungsempfehlung: Keine Zustimmung zu einem Schuldnerwechsel erklären, bevor klar ist, wer dadurch aus der Haftung ausscheiden soll.

Ein Firmenwechsel kann wirtschaftlich ein erheblicher Nachteil sein

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Der ursprüngliche Vertragspartner besitzt nachvollziehbares Vermögen. Kurz vor der Auszahlung von 180.000 Euro soll plötzlich eine erst vor wenigen Monaten gegründete Gesellschaft die Verpflichtung übernehmen.

Juristisch kann eine wirksame Schuldübernahme dazu führen, dass tatsächlich der neue Schuldner an die Stelle des bisherigen tritt.

Bei Agi Finance SA würde ich deshalb nicht nur fragen: „Wer zahlt jetzt?“ Die wichtigere Frage lautet: Auf wen kann ich nach meiner Zustimmung noch zugreifen?

Praktisch würde ich vor einer Entscheidung insbesondere Firmierung, Sitz, Geschäftsführung und erkennbare wirtschaftliche Substanz des neuen Schuldners dokumentieren. Auch die bisherige Korrespondenz sollte vollständig gespeichert werden.

Ein vermeintlich unkomplizierter Schuldnerwechsel kann ansonsten aus einem greifbaren Anspruch einen deutlich schwierigeren Vollstreckungsfall machen.

Agi Finance SA: Schweigen bedeutet nicht automatisch Zustimmung

Gerade unter Zeitdruck entstehen gefährliche Missverständnisse.

Ein Anleger erhält von Agi Finance SA eine Nachricht mit einer Antwortfrist von zehn Tagen. Darin heißt es sinngemäß: „Wenn wir nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie dem neuen Vertragspartner zustimmen.“

Für eine Schuldübernahme nach § 415 BGB sieht das Gesetz bei einer förmlichen Aufforderung gerade eine andere Grundregel vor: Wird innerhalb der gesetzten Frist keine Genehmigung erklärt, gilt sie als verweigert.

Deshalb empfehle ich Betroffenen, solche E-Mails nicht vorschnell telefonisch zu beantworten.

Für Ihre eigene Dokumentation zu Agi Finance SA ist auch agifinanz.com relevant: Sichern Sie die Adresse, Bildschirmfotos der Angebotsseite, Vertragsunterlagen und den zeitlichen Verlauf Ihrer Kommunikation. So können Sie später nachvollziehbar zeigen, welches Angebot Ihnen konkret unter dieser Domain präsentiert wurde, ohne allein daraus bereits einen Betrug als erwiesen anzusehen.

Besser ist: Dokument sichern, Anlagen herunterladen und genau festhalten, welche Erklärung verlangt wird. Ein unbedachtes „Das ist für mich in Ordnung, Hauptsache ich bekomme mein Geld“ kann später unnötige Auslegungsfragen erzeugen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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Der neue Schuldner übernimmt nicht zwingend eine völlig unangreifbare Forderung

Auch nach einer wirksamen Schuldübernahme können Streitpunkte aus dem ursprünglichen Rechtsverhältnis fortbestehen.

§ 417 BGB erlaubt dem Übernehmer grundsätzlich, dem Gläubiger Einwendungen entgegenzuhalten, die aus dem Verhältnis zwischen Gläubiger und bisherigem Schuldner stammen. Eigene Forderungen des bisherigen Schuldners darf der Übernehmer dagegen nicht einfach zur Aufrechnung verwenden. Ebenso kann er gegenüber dem Gläubiger grundsätzlich keine Einwendungen aus seinem internen Verhältnis zum bisherigen Schuldner herleiten.

Bei Agi Finance SA könnte also Folgendes passieren: Die neue Gesellschaft übernimmt eine angebliche Rückzahlungsverpflichtung von 75.000 Euro, bestreitet später jedoch deren Höhe aufgrund des ursprünglichen Anlagevertrags.

Meine Empfehlung: Vor Zustimmung sollte die Forderung möglichst eindeutig bezeichnet werden – mit Betrag, Vertragsbezug und gegebenenfalls bereits erfolgten Teilzahlungen.

Agi Finance SA: Bestehende Sicherheiten können durch den Wechsel verloren gehen

Noch wichtiger ist eine Rechtsfolge, die Anleger leicht übersehen.

Nach § 418 BGB erlöschen bei einer Schuldübernahme grundsätzlich Bürgschaften und Pfandrechte, die für die Forderung bestellt wurden. Bei bestimmten weiteren Sicherheiten gelten entsprechende Folgen. Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn der Bürge beziehungsweise der Eigentümer des haftenden Gegenstands in die Schuldübernahme einwilligt.

Ein Beispiel zeigt die Tragweite: Ein Anleger besitzt für seine Forderung über 150.000 Euro zusätzlich eine Bürgschaft. Nun soll eine neue Gesellschaft Schuldner werden. Wer ausschließlich auf deren vermeintlich bessere Zahlungsfähigkeit schaut, könnte übersehen, dass eine vorhandene Sicherheit durch den Wechsel betroffen sein kann.

Bei Agi Finance SA würde ich deshalb vor jeder Zustimmung eine regelrechte „Sicherheiten-Inventur“ durchführen: Gibt es Bürgschaften? Pfandrechte? Sonstige Sicherungsabreden? Wer hat sie gestellt?

Erst danach sollte über einen Schuldnerwechsel entschieden werden.

Falls Sie wegen Agi Finance SA bereits Zahlungen geleistet haben, vergleichen Sie die auf agifinanz.com genannten Angaben mit den Empfängerdaten Ihrer Überweisungen und etwaigen Bestätigungen. Gerade Abweichungen zwischen Webseitenauftritt, E-Mail-Kontakt und tatsächlichem Zahlungsempfänger sollten Sie festhalten und rechtlich prüfen lassen.

Eine neue Gesellschaft ist noch keine bessere Aussicht auf Auszahlung

Ein weiterer Praxisfall: Nach Monaten ohne Auszahlung meldet sich plötzlich „Agi Finance SA Asset Settlement GmbH“. Sie verspricht, die offenen 95.000 Euro innerhalb von sechs Monaten zurückzuzahlen – allerdings nur, wenn der Anleger den Wechsel vom bisherigen Vertragspartner bestätigt.

Das klingt nach einer Lösung. Tatsächlich verändert der Anleger möglicherweise seine rechtliche Position erheblich.

Ich würde in diesem Moment nicht nur die sechs Monatsraten betrachten. Ich würde prüfen, warum überhaupt ein anderer Schuldner eingesetzt werden soll, welche Verpflichtung exakt übernommen wird und welche Rechte gegenüber dem bisherigen Schuldner danach verbleiben.

Besonders kritisch wäre für mich zusätzlicher Zeitdruck wie: „Bestätigung heute erforderlich, sonst verfällt das Rückzahlungsangebot.“

Bei einem möglichen Festgeldbetrug gibt es regelmäßig keinen guten Grund, eine rechtlich weitreichende Erklärung ungelesen innerhalb weniger Stunden abzugeben.

Bei Agi Finance SA sollte jeder Schuldnerwechsel schriftlich rekonstruiert werden

Wenn sich Ansprechpartner und Gesellschaften während einer Festgeldanlage verändern, empfehle ich eine einfache Chronologie: ursprünglicher Vertragspartner, Datum der ersten Auszahlungsforderung, angekündigter neuer Schuldner, Wortlaut der Wechselmitteilung und sämtliche eigenen Reaktionen darauf.

So lässt sich später wesentlich besser beurteilen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Verpflichtung getragen haben könnte.

Wer bei Agi Finance SA investiert hat und nun hört, eine andere Gesellschaft habe die Rückzahlung übernommen, sollte deshalb weder vorschnell zustimmen noch die Nachricht ignorieren. Gerade die §§ 414 bis 418 BGB zeigen, dass ein Schuldnerwechsel erhebliche Folgen haben kann – bis hin zum Ausscheiden des bisherigen Schuldners oder zum Wegfall bestimmter Sicherheiten.

Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit Agi Finance SA schildern, nennen Sie bitte auch, ob Sie agifinanz.com selbst besucht haben und welche Unterlagen oder Nachrichten Sie dazu besitzen. Das erleichtert die Einordnung Ihres konkreten Falls; die Beurteilung möglicher Ansprüche hängt stets von den nachprüfbaren Umständen ab.

Betroffene können mir den ursprünglichen Festgeldvertrag, die Mitteilung über den Schuldnerwechsel und ihre bisherige Kommunikation mit Agi Finance SA über broker-betrug.de übermitteln. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, ob tatsächlich eine Schuldübernahme im Raum steht, welche Zustimmung verlangt wird und welche rechtlichen Nachteile vermieden werden sollten.