Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?

Veröffentlicht am 09.10.2026 –

Bei einem Online-Broker kann ein unscheinbarer Haken im Kundenprofil erhebliche Folgen haben. Besonders aufmerksam werde ich, wenn ein Privatanleger bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) plötzlich als „Professional Client“, „Institutional“, „Experienced Investor“ oder sogar als „Eligible Counterparty“ geführt wird. Denn die Kundeneinstufung entscheidet darüber, welche Schutzvorschriften gelten. Wer bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) schlechte Erfahrungen gemacht hat, Probleme mit der Auszahlung feststellt oder einen möglichen Betrug vermutet, sollte deshalb nicht nur Trades und Kontostände prüfen, sondern auch die eigene regulatorische Einstufung.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. In meiner anwaltlichen Praxis schaue ich mir genau an, wann eine solche Einstufung vorgenommen wurde, auf welchen Angaben sie beruhte und ob der Anleger die Konsequenzen überhaupt verstehen konnte. Über broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Nicht jeder erfahrene Anleger ist automatisch professioneller Kunde

MiFID II unterscheidet zwischen verschiedenen Kundengruppen. Ein professioneller Kunde ist nach Anhang II der Richtlinie grundsätzlich jemand, der über ausreichende Erfahrung, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um Anlageentscheidungen selbst treffen und Risiken angemessen beurteilen zu können.

Dazu zählen etwa bestimmte beaufsichtigte Finanzunternehmen kraft Gesetzes.

Ein gewöhnlicher Privatanleger gehört jedoch nicht allein deshalb in diese Gruppe, weil er seit einigen Jahren Aktien handelt oder ein größeres Depot besitzt.

Für ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) kann deshalb entscheidend sein, ob eine Einstufung wirklich auf einer nachvollziehbaren Grundlage erfolgte oder ob sie lediglich dazu diente, ein höheres Risikoniveau freizuschalten.

ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc): Der Wechsel in den Profi-Status ist kein bloßes Upgrade

Manche Plattformen stellen einen professionellen Kontostatus werblich als Aufstieg dar.

Begriffe wie „Pro“, „Elite“, „Institutional“ oder „Advanced“ vermitteln schnell den Eindruck, der Kunde erhalte bessere Konditionen und gehöre nun zu einem exklusiveren Anlegerkreis.

Regulatorisch kann der Schritt jedoch genau das Gegenteil bedeuten: Der Schutz des Kunden kann geringer werden.

MiFID II erlaubt bestimmten Kunden zwar, auf Antrag als professionelle Kunden behandelt zu werden. Die Richtlinie macht aber ausdrücklich deutlich, dass hierbei auf ein Schutzniveau verzichtet wird, das die Wohlverhaltensregeln ansonsten bieten.

Bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) würde ich deshalb prüfen, wie der Wechsel dargestellt wurde. Ging es in der Werbung ausschließlich um Vorteile? Oder wurde ebenso klar erklärt, welche Schutzrechte der Anleger möglicherweise verliert?

Ein Beispiel: 75.000 Euro Depot und plötzlich „Professional“

Angenommen, ein Anleger hält bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) ein Depot im Wert von 75.000 Euro.

Ein Mitarbeiter erklärt ihm, er könne mit einem „Professional Upgrade“ attraktivere Handelsbedingungen erhalten. Im Kundenbereich werden anschließend einige Fragen zu Erfahrung und Vermögen angezeigt. Der Anleger klickt die Felder durch und wird innerhalb weniger Minuten als professioneller Kunde eingestuft.

Genau hier würde ich genauer hinschauen.

Nach MiFID II wird bei einem Privatanleger gerade nicht automatisch angenommen, dass er dieselben Marktkenntnisse und Erfahrungen besitzt wie ein professioneller Marktteilnehmer. Für eine freiwillige Hochstufung gelten deshalb besondere Kriterien und ein festgelegtes Verfahren.

Ein bloßes Marketing-Upgrade ist etwas anderes als eine regulatorisch tragfähige Kundeneinstufung.

ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) und die drei quantitativen Kriterien

Für sogenannte professionelle Kunden auf Antrag sieht Anhang II MiFID II konkrete Anforderungen vor.

Mindestens zwei von drei Kriterien müssen grundsätzlich erfüllt sein:

Der Anleger muss erstens in den vergangenen vier Quartalen am relevanten Markt durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang pro Quartal durchgeführt haben.

Zweitens kann die Größe seines Finanzinstrumente-Portfolios maßgeblich sein; der Schwellenwert liegt bei mehr als 500.000 Euro, einschließlich Bareinlagen und Finanzinstrumenten.

Drittens kann eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit im Finanzsektor relevant sein, wenn diese Kenntnisse über die vorgesehenen Geschäfte oder Dienstleistungen voraussetzt.

Bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) würde ich diese Kriterien mit den tatsächlichen Kundendaten vergleichen.

Ein Anleger mit 40.000 Euro Vermögen, wenigen ETF-Käufen pro Jahr und ohne Berufserfahrung im Finanzsektor erfüllt sie nicht allein deshalb, weil er sich selbst als „erfahren“ bezeichnet.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Die Plattform muss ein Verfahren einhalten

Auch das Erreichen der Kriterien genügt nicht für einen formlosen Wechsel.

MiFID II sieht ein besonderes Verfahren vor. Der Kunde muss schriftlich erklären, dass er als professioneller Kunde behandelt werden möchte. Die Wertpapierfirma muss ihn außerdem schriftlich und klar darauf hinweisen, welchen Anlegerschutz und welche Entschädigungsrechte er dadurch möglicherweise verliert. Der Kunde wiederum muss anschließend schriftlich bestätigen, dass er die Folgen dieses Schutzverlusts kennt.

Bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) kann diese Dokumentationskette sehr aufschlussreich sein.

Existieren diese Erklärungen?

Wann wurden sie abgegeben?

Wurde der Anleger auf konkrete Konsequenzen hingewiesen?

Oder befindet sich im Account lediglich ein nachträglich gesetztes Feld „Professional Client“?

ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc): „Eligible Counterparty“ ist noch einmal etwas anderes

Noch weiter geht die Kategorie der sogenannten geeigneten Gegenpartei oder „Eligible Counterparty“.

Art. 30 MiFID II sieht diese Einstufung insbesondere für Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Versicherer, Fonds, Pensionsfonds, Zentralbanken, Regierungen und weitere institutionelle Marktteilnehmer vor.

Bei Geschäften mit solchen Gegenparteien gelten mehrere klassische MiFID-Schutzpflichten nicht in gleicher Weise. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen Vorgaben aus Art. 24, 25, 27 und 28 MiFID II. Dennoch muss die Investmentfirma auch gegenüber einer geeigneten Gegenpartei ehrlich, redlich und professionell handeln sowie fair, eindeutig und nicht irreführend kommunizieren.

Wenn ein normaler Privatanleger bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) plötzlich als „Eligible Counterparty“ geführt wird, wäre das für mich deshalb ein besonders auffälliger Prüfpunkt.

Ein professioneller Kunde darf trotzdem höheren Schutz verlangen

Eine weitere Besonderheit wird häufig übersehen.

Selbst bestimmte Kunden, die regulär als professionelle Kunden gelten, können verlangen, mit einem höheren Schutzniveau behandelt zu werden. MiFID II sieht hierfür eine schriftliche Vereinbarung mit der Wertpapierfirma vor.

Auch geeignete Gegenparteien besitzen nach Art. 30 das Recht, generell oder für einzelne Geschäfte eine Behandlung zu verlangen, bei der wieder die weitergehenden Schutzbestimmungen der Art. 24, 25, 27 und 28 greifen.

Bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) sollte daher untersucht werden, ob ein Kunde über diese Möglichkeit informiert wurde und ob entsprechende Anträge tatsächlich berücksichtigt wurden.

Bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) kann das Kundenprofil zum zentralen Beweismittel werden

Bei einem möglichen Anlagebetrug konzentriert sich die Aufmerksamkeit oft auf Überweisungen, Verluste und die verweigerte Auszahlung.

Ich würde zusätzlich die gesamte Historie der Kundeneinstufung sichern.

Dazu gehören Screenshots der Kontokategorie, Fragebögen, E-Mails zum „Professional Upgrade“, schriftliche Warnungen, Bestätigungen sowie Angaben zu Depotgröße, Handelshäufigkeit und Berufserfahrung.

Besonders interessant sind zeitliche Zusammenhänge.

Wird ein Anleger bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) beispielsweise unmittelbar vor dem Zugang zu besonders riskanten Produkten hochgestuft, lohnt sich eine Prüfung, ob die Einstufung tatsächlich aus seiner Erfahrung resultierte oder lediglich den Vertrieb bestimmter Produkte ermöglichen sollte.

Bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) zählt nicht das Etikett, sondern die tatsächliche Qualifikation

Bezeichnungen wie „Pro Trader“ oder „Institutional Account“ klingen prestigeträchtig. Sie ersetzen jedoch keine rechtlich korrekte Kundeneinstufung.

Für mich ist entscheidend, welche Kriterien ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) angewendet hat, welche Nachweise vorhanden waren und ob der Anleger den möglichen Verlust von Schutzrechten bewusst akzeptiert hat. Auch eine professionelle Einstufung bedeutet nicht, dass sämtliche Pflichten eines Finanzdienstleisters entfallen. Selbst gegenüber geeigneten Gegenparteien verlangt MiFID II weiterhin ehrliches, professionelles und nicht irreführendes Verhalten.

Wer bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) investiert hat und Zweifel an seiner Einstufung, risikoreichen Produkten oder einer ausbleibenden Auszahlung hat, kann mir die vorhandenen Dokumente über broker-betrug.de übermitteln.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob die bei ByBit / HYEX Global (m.hyexglobal.net, pc.hyexglobal.com, pc.hyextechnogoy.cc) vorgenommene Kundeneinstufung nachvollziehbar war oder ob gerade der Wechsel des regulatorischen Status einen zusätzlichen rechtlichen Ansatzpunkt bietet.