Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

Eichenberg und Maurer (eichenberg-maurer.ag): Betrugsverdacht bei angeblicher Geldrückholung – was Betroffene tun können

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Bei Eichenberg und Maurer (eichenberg-maurer.ag) bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität des angebotenen Rückholservices für verlorene Kryptowährungen. Öffentliche Berichte schildern zusätzliche Zahlungsforderungen, angebliche Geldwäscheprüfungen und Unklarheiten bei den Kanzleiangaben. Wer bereits bezahlt hat, sollte weitere Überweisungen stoppen, Vollmachten und Zahlungsbelege sichern und rechtliche Schritte prüfen lassen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und vertrete bereits einen Mandanten gegen Eichenberg und Maurer – zivilrechtlich und strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Arbeit sehr zufrieden. Wir setzen die rechtlich verfügbaren Mittel konsequent ein. Betroffene können über broker-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Eichenberg und Maurer: Hier geht es offenbar um Geldrückholung

Die Besonderheit dieses Angebots: Eichenberg und Maurer präsentiert sich nicht lediglich als Handelsplattform, sondern als vermeintliche Kanzlei zur Wiederbeschaffung verlorener Gelder.

Das verändert die rechtliche Ausgangslage erheblich.

Wer nach einem Kryptowährungsbetrug Unterstützung sucht, befindet sich häufig bereits in einer finanziellen Notlage. Ein angeblicher Rückholservice kann dann besonders überzeugend wirken.

Mein Rat: Behandeln Sie die behauptete Existenz sichergestellter Vermögenswerte nicht als Tatsache. Verlangen Sie überprüfbare Nachweise, bevor Sie irgendwelche Gebühren bezahlen.

Was die Vollmacht von eichenberg-maurer.ag verrät

Ein öffentlich abrufbares Vollmachtsformular bezeichnet Eichenberg & Maurer als Kanzlei und nennt den Gustav-Gull-Platz 35 in 8004 Zürich.

Als Tätigkeiten werden unter anderem die rechtliche Vertretung bei Kryptowährungsbetrug, Verhandlungen mit Behörden und die Rückforderung verlorener Gelder aufgeführt.

Eine solche Vollmacht beweist allerdings weder die anwaltliche Zulassung der handelnden Personen noch deren tatsächliche Erreichbarkeit.

Ich empfehle, die Namen der konkret zuständigen Berufsträger anzufordern und deren Zulassung unabhängig bei den zuständigen Schweizer Stellen zu überprüfen.

Der entscheidende Punkt: Wer darf überhaupt anwaltlich vertreten?

Bei Eichenberg und Maurer sollte zunächst geklärt werden, ob tatsächlich eine zugelassene Kanzlei hinter dem Angebot steht.

Eine Internetadresse mit der Endung .ag beweist keine schweizerische Aktiengesellschaft. Die Domainendung gehört zur Länderkennung von Antigua und Barbuda.

Auch eine Schweizer Postanschrift allein belegt keine anwaltliche Zulassung.

Ich rate Betroffenen, die behauptete Kanzleizugehörigkeit, die Namen der Rechtsanwälte und die vertraglich verpflichtete Gesellschaft getrennt zu überprüfen.

Gerade bei einem möglichen Recovery Scam können solche Identitätsfragen entscheidend sein.

Meine laufende Vertretung gegen Eichenberg und Maurer

Ich vertrete bereits einen Mandanten in einer konkreten Angelegenheit gegen Eichenberg und Maurer.

Dabei befasse ich mich ausdrücklich mit zivilrechtlichen Ansprüchen und strafrechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit sehr zufrieden.

Wir untersuchen die rechtlich relevanten Vorgänge und setzen geeignete Maßnahmen ein, um seine Interessen konsequent wahrzunehmen.

Die vertraulichen Einzelheiten dieses Mandats veröffentliche ich nicht. Bei der rechtlichen Aufarbeitung kommt es insbesondere auf die konkreten Zusagen und die tatsächlich geflossenen Zahlungen an.

Eichenberg und Maurer: Ein versprochenes Rückholergebnis ist noch kein Vermögen

Eine Nachricht, wonach verlorene Kryptowährungen angeblich bereits gefunden oder gesichert seien, kann Hoffnung wecken.

Für eine rechtliche Bewertung reicht diese Behauptung jedoch nicht aus.

Ich empfehle, bei eichenberg-maurer.ag konkret nachzufragen, wer die Vermögenswerte verwahrt, auf welcher Rechtsgrundlage sie herausgegeben werden sollen und welche überprüfbaren Transaktionsnachweise existieren.

Wird lediglich ein angeblicher Kontostand oder ein internes Dokument präsentiert, ist besondere Vorsicht angebracht.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie mit Eichenberg und Maurer Kontakt hatten oder bereits Geld überwiesen haben, empfehle ich:

  1. Keine weiteren Gebühren bezahlen: Auch nicht für angebliche Freigaben, Steuern oder Geldwäscheprüfungen.
  2. Vollmachten sichern: Unterzeichnete Dokumente, Vertragsbedingungen und Honorarvereinbarungen aufbewahren.
  3. Zusagen dokumentieren: Angeblich gefundene Beträge, Rückholquoten und Auszahlungstermine festhalten.
  4. Kommunikation exportieren: E-Mails, Telefonkontakte und Messenger-Nachrichten vollständig sichern.
  5. Zahlungswege erfassen: Empfängerkonten, Kreditkartenzahlungen und Krypto-Wallets dokumentieren.
  6. Bank informieren: Mögliche Überweisungsrückrufe oder Zahlungsreklamationen unverzüglich prüfen lassen.
  7. Rechtliche Unterstützung einholen: Ansprüche, mögliche Täuschungshandlungen und eine Strafanzeige untersuchen lassen.

Ich empfehle außerdem, keine weiteren Ausweiskopien, Wallet-Zugangsdaten oder persönlichen Bankinformationen herauszugeben.

Warum die behauptete Geldwäscheprüfung Fragen aufwirft

Öffentliche Berichte zu eichenberg-maurer.ag schildern angebliche Geldwäscheprüfungen und zusätzliche Zahlungen vor einer versprochenen Auszahlung.

Eine echte Prüfung der Mittelherkunft kann rechtlich erforderlich sein. Dafür kommen beispielsweise Kontoauszüge oder Unterlagen zum ursprünglichen Vermögenserwerb infrage.

Eine zusätzliche Überweisung an einen unbekannten Empfänger ist dagegen kein üblicher Nachweis für die Herkunft bereits vorhandenen Geldes.

Ich rate Betroffenen, die behauptete gesetzliche Grundlage schriftlich anzufordern und keinesfalls unter Fristdruck zu bezahlen.

Geld zurück: Welche Ansprüche ich prüfe

Bei einer möglichen Täuschung durch Eichenberg und Maurer kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht, soweit deutsches Recht anwendbar ist.

Daneben können vertragliche Rückzahlungsansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB relevant werden.

Ich prüfe insbesondere, wer Zahlungen erhalten hat, welche Gegenleistung vereinbart wurde und ob tatsächlich Leistungen erbracht wurden.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen zusätzlich das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit geklärt werden.

Strafanzeige und Zivilverfahren verfolgen unterschiedliche Ziele

In meiner laufenden Mandatsbearbeitung gegen Eichenberg und Maurer befasse ich mich mit beiden rechtlichen Wegen.

Eine Strafanzeige dient der Prüfung möglicher Straftaten. Sie führt jedoch nicht automatisch zur Erstattung verlorener Gelder.

Zivilrechtlich muss untersucht werden, gegen wen ein Anspruch besteht und ob eine Vollstreckung realistisch erscheint.

Ich empfehle, die Unterlagen zum ursprünglichen Anlagebetrug von den späteren Kontakten mit dem Rückholanbieter getrennt aufzubereiten. So lassen sich mögliche Schadenskomplexe sauber unterscheiden.

Eichenberg und Maurer: Vorsicht vor weiteren Rückholversprechen

Wer bereits bei eichenberg-maurer.ag Geld verloren hat, könnte erneut von angeblichen Ermittlern oder Rückholunternehmen kontaktiert werden.

Ich rate dringend davon ab, weitere Vorauszahlungen zu leisten oder privaten Wallet-Zugriff zu gewähren.

Auch vermeintliche Bestätigungen von Behörden sollten stets unabhängig überprüft werden.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann vertritt bereits einen Mandanten

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, vertrete bereits einen Mandanten gegen Eichenberg und Maurer (eichenberg-maurer.ag) – zivilrechtlich und strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Arbeit sehr zufrieden. Wir verfolgen die rechtlich begründeten Möglichkeiten konsequent.

Wenn Sie ebenfalls mit Eichenberg und Maurer in Kontakt standen, empfehle ich, Ihre Vollmachten, Zahlungsbelege und Kommunikationsnachweise prüfen zu lassen.

Über broker-betrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Ich untersuche Ihren konkreten Sachverhalt, die Zahlungswege, mögliche Anspruchsgegner und weitere rechtliche Schritte. Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden; entscheidend sind die vorhandenen Beweise und die tatsächlichen Durchsetzungsmöglichkeiten.