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Eurocorporate Asset Management (eurocorporate-asset-management.com): Behörden warnen – Anwalt vertritt bereits einen Mandanten

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Eurocorporate Asset Management (eurocorporate-asset-management.com) ist Gegenstand konkreter Warnungen europäischer Finanzaufsichtsbehörden. Die BaFin weist auf unerlaubte Finanzdienstleistungen und einen Identitätsmissbrauch hin. Auch die tschechische Nationalbank und die spanische CNMV warnen ausdrücklich vor der Plattform. Wer dort investiert hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, umgehend seine Bank kontaktieren und sämtliche Beweise sichern. Eine Rückforderung kann möglich sein; entscheidend sind Zahlungsweg, Empfänger und Beweislage.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Ich vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Eurocorporate Asset Management – zivilrechtlich und strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Arbeit sehr zufrieden. Wir schöpfen die rechtlich verfügbaren Möglichkeiten aus.

Über broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Drei Behörden, eine konkrete Internetadresse

Die Warnlage bei eurocorporate-asset-management.com ist ungewöhnlich eindeutig dokumentiert.

Am 7. Mai 2026 warnte die deutsche BaFin vor einer Reihe ähnlich gestalteter Internetangebote, darunter Eurocorporate Asset Management. Nach ihren Erkenntnissen wurden darüber unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Am 19. Mai 2026 folgte die tschechische Nationalbank. Sie benannte ausdrücklich eurocorporate-asset-management.com und stellte fest, dass die Plattform den Namen einer tatsächlich existierenden französischen Gesellschaft missbraucht.

Die spanische Finanzaufsicht CNMV warnte am 25. Mai 2026 ebenfalls vor dem Angebot und dessen fehlender Berechtigung für bestimmte Investment- und Kryptowerte-Dienstleistungen.

Das sind behördliche Feststellungen, nicht bloß anonyme Internetbewertungen.

Eurocorporate Asset Management: Wer ist das echte Unternehmen?

Hinter dem verwendeten Namen steht die Eurocorporate Asset Management S.A. mit Sitz in Paris.

Die entscheidende Unterscheidung lautet: Das tatsächlich existierende französische Unternehmen ist nicht mit den unbekannten Verantwortlichen der beanstandeten Plattform gleichzusetzen.

Gerade deshalb sollten Anleger ihre Verträge nicht vorschnell an die französische Gesellschaft adressieren.

Ich empfehle, zunächst den tatsächlichen Vertragspartner und die Empfänger der Zahlungen zu ermitteln. Ein missbrauchter Firmenname allein begründet keine automatische Haftung des betroffenen Unternehmens.

Die angebliche CySEC-Lizenz ist ein zentraler Widerspruch

Die tschechische Nationalbank stellte ausdrücklich fest, dass die Plattform unzutreffend mit einer Lizenz der zyprischen Finanzaufsicht CySEC warb.

Das ist mehr als eine fehlende Registrierungsnummer: Es betrifft eine konkrete Behauptung über die behördliche Kontrolle des Angebots.

Ich rate Betroffenen, vorhandene Screenshots solcher Lizenzangaben, Vertragsunterlagen und E-Mails zu sichern.

Bei der rechtlichen Prüfung kann entscheidend sein, ob eine vermeintliche Regulierung den Anleger zur Einzahlung veranlasst hat. Das kann für den Nachweis einer Täuschung erheblich sein.

Was ich im laufenden Mandat rechtlich verfolge

Ich vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Eurocorporate Asset Management. Unsere Tätigkeit umfasst ausdrücklich zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte.

Wir prüfen mögliche Täuschungshandlungen, rekonstruieren Zahlungswege und untersuchen, gegen welche Beteiligten Ansprüche bestehen können.

Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Arbeit sehr zufrieden. Einzelheiten des laufenden Mandats bleiben aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit vertraulich.

Bei einem dokumentierten Identitätsmissbrauch ist es besonders wichtig, zwischen den mutmaßlichen Betreibern und dem missbrauchten Unternehmen zu unterscheiden.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über eurocorporate-asset-management.com investiert haben, empfehle ich folgende Maßnahmen:

  1. Keine weiteren Einzahlungen leisten, auch nicht für angebliche Steuern, Provisionen oder Auszahlungsfreigaben.
  2. Ihre Bank unverzüglich informieren und einen möglichen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
  3. Kreditkartenzahlungen reklamieren, soweit die Voraussetzungen eines Chargeback-Verfahrens vorliegen.
  4. Die vollständige Kommunikation sichern, einschließlich E-Mails, WhatsApp, Telegram und Telefonnummern.
  5. Die Plattform dokumentieren, insbesondere Guthabenanzeigen, Auszahlungsanträge und Lizenzbehauptungen.
  6. Zahlungsempfänger erfassen, einschließlich IBAN, Kontoinhaber, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
  7. Zugangsdaten absichern, Fernwartungsprogramme überprüfen und keine weiteren Ausweisdokumente versenden.

Sichern Sie Beweise möglichst vor dem Abbruch des Kontakts. Löschen Sie keine Nachrichten, auch wenn diese zunächst unwichtig erscheinen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

eurocorporate-asset-management.com: Auch die Login-Seite ist relevant

Neben der Hauptdomain taucht öffentlich die Subdomain trade.eurocorporate-asset-management.com auf.

Ein technischer Sicherheitsbericht ordnete diese im März 2026 als verdächtige Anmeldeseite ein. Dabei ging es insbesondere um das mögliche Abgreifen von Zugangsdaten.

Eine solche technische Bewertung ersetzt keine strafrechtliche Feststellung. Für Betroffene ergibt sich daraus jedoch eine praktische Konsequenz.

Ich empfehle, Passwörter sofort zu ändern, wenn sie auf der fraglichen Handelsoberfläche verwendet wurden. Dasselbe Passwort sollte keinesfalls bei E-Mail-Konten oder Kryptobörsen weiterverwendet werden.

Eurocorporate Asset Management Auszahlung: Keine Gebühr ins Ungewisse zahlen

Wenn eine Auszahlung bei Eurocorporate Asset Management ausbleibt, sollten Anleger die Gründe schriftlich verlangen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn angebliche Berater zusätzliche Steuerzahlungen, Versicherungsbeiträge oder Liquiditätsnachweise fordern.

Solche Forderungen sind bei betrügerischen Investmentmodellen ein bekanntes Muster. Ob sie im konkreten Fall erhoben wurden, muss anhand der Kommunikation geprüft werden.

Ich rate dazu, keine weiteren Beträge allein aufgrund eines telefonischen Auszahlungsversprechens zu überweisen.

Warum ich zuerst den Zahlungsweg untersuche

Bei einem möglichen Anlagebetrug ist der sichtbare Plattformname oft nicht identisch mit dem tatsächlichen Zahlungsempfänger.

Wurde an ein Privatkonto überwiesen? Taucht eine andere Gesellschaft auf dem Kontoauszug auf? Oder führte eine Einzahlung zunächst über eine Kryptobörse?

Ich empfehle, für jede Zahlung eine eigene Zeile mit Datum, Betrag, Empfänger und zugehöriger Zahlungsanweisung anzulegen.

Gerade bei eurocorporate-asset-management.com kann diese Zuordnung helfen, mögliche Verantwortliche zu identifizieren, ohne das tatsächlich existierende französische Unternehmen mit den Plattformbetreibern zu verwechseln.

Eurocorporate Asset Management Geld zurück: Welche Ansprüche bestehen?

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB infrage.

Je nach Sachverhalt sind außerdem vertragliche Ansprüche oder eine Rückforderung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu prüfen.

Eine Strafanzeige kann Ermittlungen unterstützen, führt aber nicht automatisch zur Rückzahlung. Auch Banken haften nicht allein deshalb, weil sie eine Zahlung ausgeführt haben.

Bei Kryptowährungen kann eine technische Nachverfolgung hilfreich sein. Sie ist jedoch nicht mit einer erfolgreichen Rückholung gleichzusetzen.

Eine zweite Täuschung nach dem ersten Verlust vermeiden

Betroffene können später Nachrichten angeblicher Ermittler, Aufsichtsbehörden oder Blockchain-Spezialisten erhalten.

Diese behaupten möglicherweise, verlorene Gelder seien bereits sichergestellt. Für die Freigabe verlangen sie dann eine Vorauszahlung.

Ich warne davor, angeblichen Rückholunternehmen ohne sorgfältige Prüfung weiteres Geld zu überweisen. Solche Recovery Scams können den Schaden vergrößern.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann vertritt bereits einen Mandanten gegen Eurocorporate Asset Management

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht vertrete ich bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Eurocorporate Asset Management (eurocorporate-asset-management.com). Wir verfolgen zivilrechtliche und strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Arbeit sehr zufrieden.

Über broker-betrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Ich prüfe Ihre Unterlagen, die tatsächlichen Zahlungsempfänger, mögliche Täuschungshandlungen und rechtliche Ansprüche. Anschließend bewerte ich außergerichtliche Maßnahmen, eine strafrechtliche Aufarbeitung und gegebenenfalls gerichtliche Schritte.

Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden. Angesichts der konkreten Behördenwarnungen sollten Betroffene jedoch nicht untätig bleiben.