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Geld zurück nach Broker Betrug?

Fischer Investings Festgeldbetrug? Klage am eigenen Wohnort möglich?

Veröffentlicht am 14.10.2026 –

Nach einer problematischen Festgeldanlage stellt sich irgendwann eine sehr praktische Frage: Vor welches Gericht gehört die Forderung eigentlich? Dabei geht es nicht nur um den Ort des Verfahrens. Auch die Höhe der Forderung kann bestimmen, welche Gerichtsebene zuständig ist und ob ein Anleger den Prozess überhaupt selbst führen darf. Bei einem Verdacht im Zusammenhang mit Fischer Investings kann diese Weichenstellung deshalb schon vor einer Klage erheblich sein.

Wenn Sie im Zusammenhang mit Fischer Investings auf das Angebot unter fischer-investings.com gestoßen sind, sollten Sie die dortigen Angaben und Ihre Unterlagen sorgfältig miteinander abgleichen. Allein aus einer Domain oder E-Mail-Adresse lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Fischer Investings eine Auszahlung vermisst und gerichtliche Schritte erwägt, kann mir die Unterlagen über broker-betrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Seit 2026 ist die Grenze von 10.000 Euro wichtig

Für normale bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bestimmt § 23 Nr. 1 GVG inzwischen eine klare Wertgrenze: Das Amtsgericht ist grundsätzlich zuständig, wenn der Streitgegenstand 10.000 Euro nicht übersteigt, soweit keine besondere Zuständigkeitsregel eingreift.

Damit kann schon die Höhe der konkret eingeklagten Forderung darüber entscheiden, auf welcher Gerichtsebene ein Verfahren beginnt.

Beispiel: Ein Anleger verlangt noch 8.500 Euro zurück. Eine solche Zahlungsklage kann wertmäßig grundsätzlich in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen. Geht es dagegen um 65.000 Euro verlorenes Festgeld, liegt die Sache wertmäßig regelmäßig oberhalb dieser Grenze.

Für Anlagebetrug ist das relevant, weil nicht immer der ursprünglich investierte Betrag identisch mit der später eingeklagten Forderung sein muss.

Fischer Investings: Hohe Festgeldforderungen führen regelmäßig zum Landgericht

§ 71 Abs. 1 GVG weist den Zivilkammern der Landgerichte grundsätzlich diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind.

Bei Fischer Investings kann das schnell praktisch werden. Hat ein Anleger beispielsweise 80.000 Euro investiert und verlangt diesen Betrag vollständig von einem Anspruchsgegner zurück, liegt die Forderung deutlich über 10.000 Euro.

Noch deutlicher ist der Unterschied bei typischen größeren Festgeldanlagen: Bei 120.000 Euro, 250.000 Euro oder mehr ist eine wertabhängige Zuständigkeit des Amtsgerichts nicht mehr gegeben.

Dabei darf die Frage „Amtsgericht oder Landgericht?“ nicht mit der Frage verwechselt werden, welches konkrete Gericht örtlich zuständig ist. Gerichtsebene und Gerichtsstand sind zwei unterschiedliche Prüfungsschritte.

Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang

Dieser Unterschied hat unmittelbare Auswirkungen auf den Anleger.

Nach § 78 Abs. 1 ZPO müssen sich Parteien vor dem Landgericht und Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof ist sogar ein dort besonders zugelassener Rechtsanwalt erforderlich.

Wer also eine Forderung von beispielsweise 70.000 Euro gerichtlich verfolgt, kann nicht einfach selbst eine Klageschrift beim zuständigen Landgericht einreichen und das Verfahren anschließend ohne anwaltliche Vertretung führen.

Bei einem möglichen Festgeldbetrug rund um Fischer Investings ist das gerade deshalb bedeutsam, weil die Schadenssummen häufig deutlich oberhalb der amtsgerichtlichen Wertgrenze liegen können.

Die Höhe des wirtschaftlichen Schadens beeinflusst damit mittelbar auch die Art, wie ein Verfahren geführt werden muss.

Fischer Investings: Vor dem Amtsgericht kann ein Parteiprozess möglich sein

Anders sieht es dort aus, wo gesetzlich keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist.

§ 79 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass Parteien einen Rechtsstreit grundsätzlich selbst führen können, soweit eine anwaltliche Vertretung nicht geboten ist.

Bei Fischer Investings könnte beispielsweise nur noch eine offene Restforderung von 6.000 Euro bestehen. Fällt die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Amtsgerichts und greift keine besondere Ausnahme, besteht grundsätzlich kein allgemeiner Anwaltszwang.

Das bedeutet allerdings nicht, dass anwaltliche Vertretung bei einer komplizierten Anlagebetrugssache unnötig wäre. Die Vorschrift beantwortet lediglich die Frage, ob sie verfahrensrechtlich zwingend vorgeschrieben ist.

Besonders wichtig ist außerdem eine Einschränkung in § 79 Abs. 1 ZPO: Wer eine fremde oder zur Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend macht, muss sich unter den dort genannten Voraussetzungen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Für Ihre eigene Dokumentation zu Fischer Investings ist auch fischer-investings.com relevant: Sichern Sie die Adresse, Bildschirmfotos der Angebotsseite, Vertragsunterlagen und den zeitlichen Verlauf Ihrer Kommunikation. So können Sie später nachvollziehbar zeigen, welches Angebot Ihnen konkret unter dieser Domain präsentiert wurde, ohne allein daraus bereits einen Betrug als erwiesen anzusehen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Auch Vermögen in Deutschland kann einen Gerichtsstand begründen

Ein weiteres bislang oft übersehenes Instrument enthält § 23 ZPO.

Hat eine Person keinen Wohnsitz im Inland, kann für vermögensrechtliche Ansprüche ein besonderer Gerichtsstand dort bestehen, wo sich Vermögen dieser Person oder der mit der Klage beanspruchte Gegenstand befindet. Für Forderungen enthält die Vorschrift zusätzliche Regeln zur Bestimmung des Vermögensorts.

Bei Fischer Investings kann das interessant werden, wenn ein möglicher Anspruchsgegner zwar keinen deutschen Wohnsitz hat, aber Vermögenswerte in Deutschland vorhanden sind.

Ein Beispiel wäre eine natürliche Person, die inzwischen im Ausland lebt, während ihr weiterhin wirtschaftlich zurechenbares Vermögen in Deutschland besteht. Dann kann § 23 ZPO in die Gerichtsstandsprüfung einbezogen werden.

Diese Vorschrift garantiert allerdings nicht automatisch, dass jede Auslandskonstellation vor einem deutschen Gericht geführt werden kann. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen konkret erfüllt sein.

Fischer Investings: Die eingeklagte Summe sollte vorher exakt feststehen

Die Frage der sachlichen Zuständigkeit hängt bei Geldforderungen wesentlich vom Wert des Streitgegenstands ab. Deshalb würde ich bei Fischer Investings vor Klageerhebung zunächst die tatsächlich verlangte Summe sauber bestimmen.

Angenommen, ein Anleger hat ursprünglich 55.000 Euro investiert, davon aber 48.000 Euro zurückerhalten. Geht es im Prozess nur noch um eine eigenständige Restforderung von 7.000 Euro, ist die Ausgangslage eine andere als bei einer Klage über die gesamten 55.000 Euro.

Umgekehrt sollte eine Forderung nicht künstlich oder vorschnell reduziert werden, nur um vor einem bestimmten Gericht zu landen. Entscheidend ist, welche Ansprüche wirtschaftlich und rechtlich tatsächlich verfolgt werden sollen.

Gerade bei mehreren möglichen Anspruchsgegnern können zudem unterschiedliche Forderungen und Prozesskonstellationen entstehen.

Falls Sie wegen Fischer Investings bereits Zahlungen geleistet haben, vergleichen Sie die auf fischer-investings.com genannten Angaben mit den Empfängerdaten Ihrer Überweisungen und etwaigen Bestätigungen. Gerade Abweichungen zwischen Webseitenauftritt, E-Mail-Kontakt und tatsächlichem Zahlungsempfänger sollten Sie festhalten und rechtlich prüfen lassen.

Gerichtsebene und konkreter Gerichtsstand müssen getrennt geprüft werden

Bei einem Festgeldbetrug begegnen mir häufig mehrere Ebenen gleichzeitig: ein Anleger in Deutschland, ein angeblicher Festgeldvermittler, eine Gesellschaft mit anderem Sitz und möglicherweise weitere Personen.

Deshalb reicht die Aussage „zuständig ist das Landgericht“ noch nicht aus. Die sachliche Zuständigkeit beantwortet lediglich, ob grundsätzlich Amtsgericht oder Landgericht zuständig ist. Daneben muss geklärt werden, welches konkrete Gericht den Fall verhandeln darf.

Auch bei Fischer Investings würde ich diese Fragen getrennt bearbeiten:

Die Forderungshöhe bestimmt zunächst die Gerichtsebene. Anschließend werden die einschlägigen Regeln zum konkreten Gerichtsstand geprüft. Erst daraus ergibt sich, bei welchem Gericht eine Klage tatsächlich einzureichen wäre.

Diese Unterscheidung verhindert beispielsweise, dass eine Klage zwar beim richtigen Gerichtstyp, aber am falschen Ort erhoben wird.

Eine Klage gegen Fischer Investings beginnt deshalb mit der richtigen Verfahrensstrategie

Wer nach einer ausgebliebenen Auszahlung sofort nur über „Klage oder keine Klage“ nachdenkt, überspringt mehrere wichtige Vorfragen.

Bei Fischer Investings würde ich zuerst feststellen, gegen wen der konkrete Anspruch besteht, wie hoch die tatsächlich einzuklagende Forderung ist, welche Gerichtsebene zuständig ist und an welchem Ort das Verfahren geführt werden kann. Liegt die Forderung über 10.000 Euro, kommt bei einer gewöhnlichen vermögensrechtlichen Streitigkeit regelmäßig das Landgericht in den Blick; dort besteht zugleich anwaltliche Vertretungspflicht.

Diese prozessualen Fragen wirken zunächst technischer als der eigentliche Verdacht auf Festgeldbetrug. In der Praxis entscheiden sie jedoch darüber, wie ein Anspruch überhaupt wirksam vor Gericht gebracht werden kann.

Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit Fischer Investings schildern, nennen Sie bitte auch, ob Sie fischer-investings.com selbst besucht haben und welche Unterlagen oder Nachrichten Sie dazu besitzen. Das erleichtert die Einordnung Ihres konkreten Falls; die Beurteilung möglicher Ansprüche hängt stets von den nachprüfbaren Umständen ab.

Wer bei Fischer Investings investiert hat und über eine Klage wegen verweigerter Auszahlung oder eines möglichen Anlagebetrugs nachdenkt, kann mir Verträge, Zahlungsbelege und die bisherige Korrespondenz über broker-betrug.de übersenden. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, welche Forderungen gegenüber Fischer Investings in Betracht kommen, welche Gerichtsebene zuständig sein kann und welche nächsten Schritte für eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll erscheinen.