Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

hgr-gmbh ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?

Veröffentlicht am 09.10.2026 –

Bei hgr-gmbh kann ein unscheinbarer Satz in den Nutzungsbedingungen weitreichende Bedeutung haben: „Sie bestätigen, dass Sie unsere Leistungen ausschließlich aus eigener Initiative angefordert haben.“ Solche Formulierungen wirken zunächst wie juristische Routine. Bei Krypto-Anbietern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kann dahinter jedoch ein hochaktuelles regulatorisches Thema stehen – die sogenannte Reverse Solicitation.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wenn Anleger bei hgr-gmbh einen Betrug vermuten, negative Erfahrungen schildern oder eine Auszahlung nicht erhalten, prüfe ich deshalb auch, wie der Kontakt zur Plattform überhaupt zustande kam. Das kann entscheidend dafür sein, ob sich ein ausländischer Anbieter tatsächlich auf eine Ausnahme vom europäischen Zulassungssystem berufen kann. Über broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Warum die erste Kontaktaufnahme rechtlich wichtig sein kann

MiCA sieht grundsätzlich vor, dass Krypto-Dienstleistungen in der EU von entsprechend zugelassenen Anbietern erbracht werden.

Eine eng begrenzte Ausnahme enthält Art. 61 MiCA: Nimmt ein in der EU ansässiger Kunde vollständig aus eigener Initiative Kontakt zu einem Drittstaatenunternehmen auf, kann dieses Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die konkret angefragte Dienstleistung ohne MiCA-Zulassung erbringen.

Das klingt zunächst einfach.

In der Praxis ist die entscheidende Frage jedoch: Hat der Kunde hgr-gmbh wirklich selbst entdeckt und bewusst kontaktiert – oder wurde er vorher auf irgendeine Weise angesprochen?

hgr-gmbh: Werbung kann die Ausnahme bereits ausschließen

Art. 61 MiCA ist ausdrücklich streng formuliert.

Wenn ein Drittstaatenunternehmen Kunden in der Europäischen Union anspricht, Dienstleistungen bewirbt oder auf andere Weise aktiv um sie wirbt, liegt grundsätzlich keine Leistung mehr vor, die ausschließlich auf Initiative des Kunden zustande gekommen ist. Dabei spielt es keine Rolle, über welchen Kommunikationskanal die Ansprache erfolgt.

Bei hgr-gmbh würde ich deshalb den gesamten Weg vor der Registrierung rekonstruieren.

Gab es eine Werbeanzeige?

Kam eine unerwartete Nachricht?

Wurde ein Interessent telefonisch kontaktiert?

Führte ein personalisierter Link direkt zur Plattform?

Solche Details können regulatorisch wesentlich wichtiger sein als der spätere Hinweis im Vertrag, der Kunde sei angeblich „von sich aus“ gekommen.

Ein angeklicktes Kästchen beweist keine Eigeninitiative

Besonders interessant ist ein Punkt, den MiCA ausdrücklich regelt.

Ein Anbieter kann die rechtliche Situation nicht einfach dadurch verändern, dass der Kunde beim Registrieren bestätigt:

„I contacted the company on my own exclusive initiative.“

Art. 61 MiCA stellt klar, dass eine Vertragsklausel oder ein Disclaimer die tatsächliche Kundenansprache nicht nachträglich in Reverse Solicitation verwandelt.

Wenn hgr-gmbh also zunächst aktiv deutsche Anleger anspricht und anschließend ein Pflichtkästchen einblendet, wonach sämtliche Dienstleistungen ausschließlich auf Kundeninitiative erbracht würden, müsste der reale Ablauf untersucht werden.

Die tatsächlichen Umstände sind wichtiger als die vorformulierte Erklärung.

hgr-gmbh und der Einfluss von Vermittlern

Eine Plattform muss Kunden nicht zwingend selbst kontaktieren.

Die ESMA-Leitlinien gehen deutlich weiter. Auch Personen, die im Auftrag oder im wirtschaftlichen Interesse eines Drittstaatenanbieters tätig werden, können eine relevante Ansprache vornehmen.

ESMA nennt ausdrücklich auch Influencer als mögliche Beteiligte. Anhaltspunkte können beispielsweise das Weiterleiten des Publikums auf die Webseite des Anbieters, besondere Zugangsmöglichkeiten, Rabattaktionen oder das sichtbare Logo des Unternehmens sein. Eine Vergütung oder sonstige Gegenleistung gilt als starkes Indiz für eine Verbindung.

Bei hgr-gmbh kann deshalb entscheidend werden, ob die erste Empfehlung tatsächlich unabhängig war.

Ein Beispiel: Ein Anleger sieht ein Video über Krypto-Investments. Der Ersteller nennt hgr-gmbh, stellt einen persönlichen Registrierungslink bereit und verspricht einen Bonus von 200 Euro. Wenig später ruft ein Mitarbeiter der Plattform an.

Dann spricht einiges dagegen, den späteren Vertrag pauschal als reine Eigeninitiative des Anlegers zu behandeln.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Die Ausnahme gilt nicht automatisch für alles Weitere

Auch ein echter Erstkontakt aus eigener Initiative öffnet einem Drittstaatenunternehmen nicht unbegrenzt die Tür zum europäischen Markt.

Art. 61 Abs. 2 MiCA stellt ausdrücklich klar, dass die ursprüngliche Kundeninitiative den Anbieter nicht dazu berechtigt, anschließend neue Arten von Kryptowerten oder neue Krypto-Dienstleistungen zu vermarkten.

Das kann bei hgr-gmbh praktisch relevant sein.

Ein Anleger kontaktiert die Plattform beispielsweise ausschließlich, weil er Bitcoin kaufen möchte. Zwei Wochen später erhält er Anrufe zu einem neuen Token, einer Vermögensverwaltung und einem automatisierten Trading-Angebot.

Selbst wenn der Bitcoin-Erstkauf unter eine Reverse-Solicitation-Konstellation fallen sollte, folgt daraus nicht automatisch, dass nun sämtliche weiteren Angebote zulassungsfrei beworben werden dürfen.

hgr-gmbh: Der erste Klick erzählt oft nicht die ganze Geschichte

Gerade bei Online-Plattformen lässt sich Kundenansprache technisch verschleiern.

Ein Anleger kann beispielsweise selbst auf die Webseite gehen und dort ein Konto eröffnen. Das wirkt oberflächlich wie Eigeninitiative.

Vorher könnte er aber bereits eine gezielte Werbeanzeige gesehen haben.

ESMA interpretiert Kundenwerbung breit und berücksichtigt unterschiedliche Kommunikationsformen. Bereits früher hat die Behörde im Bereich der Wertpapierdienstleistungen klargestellt, dass unter anderem Internetwerbung, Pressemitteilungen, Broschüren, Telefonate oder persönliche Treffen für die Beurteilung der Kundenansprache relevant sein können.

Bei hgr-gmbh interessiert mich deshalb nicht nur, wer den ersten Vertrag elektronisch abgeschlossen hat.

Ich möchte wissen, warum der Anleger überhaupt auf dieser Webseite gelandet ist.

Ein Beispiel mit einem Anbieter außerhalb der EU

Angenommen, ein Unternehmen sitzt in einem Drittstaat und besitzt keine MiCA-Zulassung.

Ein deutscher Anleger erhält auf seinem Smartphone Werbung für hgr-gmbh. Darin wird ein „EU Crypto Starter Account“ beworben. Nach einem Klick registriert er sich und zahlt 8.000 Euro ein.

Später erklärt der Anbieter, der Kunde habe die Plattform „eigenständig aufgesucht“, weshalb keine europäische Zulassung erforderlich sei.

Gerade eine solche Argumentation müsste sorgfältig geprüft werden.

Denn wenn die Werbung auf EU-Kunden ausgerichtet war und den konkreten Kontakt ausgelöst hat, kann die Ausnahme des Art. 61 MiCA gerade nicht ohne Weiteres greifen.

Was Anleger als Beweis aufbewahren sollten

Für die Prüfung von Reverse Solicitation sind andere Unterlagen wichtig als bei einem klassischen Streit über einen einzelnen Trade.

Bei hgr-gmbh können insbesondere Werbeanzeigen, Nachrichten vor der Anmeldung, Empfehlungslinks, Bonusangebote, Gesprächsprotokolle und Registrierungsseiten relevant werden.

Auch die Sprache der Werbung kann Hinweise geben.

Wurde ausdrücklich mit deutschen Kunden geworben? Gab es eine deutsche Telefonnummer? Wurde ein Angebot speziell für Kunden aus Deutschland oder der EU dargestellt?

Eine einzelne Beobachtung entscheidet den Fall noch nicht. Die Kombination verschiedener Hinweise kann jedoch aussagekräftig werden.

Bei hgr-gmbh beginnt die rechtliche Prüfung manchmal vor der Registrierung

Aus meiner Sicht sollte deshalb nicht erst dort angesetzt werden, wo das Geld überwiesen wurde.

Bei hgr-gmbh kann bereits der Weg zum Konto erheblich sein: Wer hat wen angesprochen? Was wurde beworben? Gab es Vermittler? Musste der Anleger eine Erklärung zur angeblichen Eigeninitiative anklicken? Und wurden nach dem ersten Geschäft weitere Produkte aktiv angeboten?

Gerade bei Anbietern aus Drittstaaten kann die Antwort darauf zeigen, ob sich die Plattform überhaupt auf die enge Reverse-Solicitation-Ausnahme berufen kann.

Wenn Sie bei hgr-gmbh investiert haben, später Schwierigkeiten mit einer Auszahlung entstanden sind oder Sie Zweifel an der regulatorischen Einordnung haben, sollten Sie insbesondere die ursprüngliche Werbung und sämtliche Nachrichten vor der Kontoeröffnung sichern.

Über broker-betrug.de können Sie mir Ihren Sachverhalt direkt übermitteln. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, welche Bedeutung die Kundenansprache durch hgr-gmbh, mögliche Drittstaatenstrukturen und die Voraussetzungen der Reverse Solicitation für weitere rechtliche Schritte haben können.