Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

Interactive Consulting: Betrugsverdacht bei inter-actives.com und interactivebrokersconsulting.com – was Anleger tun können

Veröffentlicht am 16.10.2026 –

Wer über Interactive Consulting auf inter-actives.com oder interactivebrokersconsulting.com Geld investiert hat und Probleme mit der Auszahlung erlebt, sollte keine weiteren Beträge überweisen, seine Bank oder Kryptobörse informieren und sämtliche Zahlungsnachweise sichern. Bei einem möglichen Anlagebetrug können Schadensersatzansprüche bestehen. Ob sich verlorenes Geld zurückholen lässt, hängt insbesondere davon ab, wer die Zahlungen erhalten hat, welche Zusagen gemacht wurden und ob sich eine Täuschung nachweisen lässt.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Interactive Consulting – zivilrechtlich und strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Arbeit sehr zufrieden. Wir verfolgen die rechtlich verfügbaren Möglichkeiten konsequent.

Über broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Interactive Consulting: Warum der Name eine besonders wichtige Frage aufwirft

Die Internetadresse interactivebrokersconsulting.com enthält die Bezeichnung „Interactive Brokers“.

Das ist rechtlich bemerkenswert, weil Interactive Brokers auch der Name eines bekannten, eigenständigen Finanzdienstleistungsunternehmens ist.

Aus einer ähnlichen Internetadresse folgt jedoch keine geschäftliche Verbindung oder Berechtigung, im Namen dieses Unternehmens aufzutreten. Ebenso wenig beweist die Namensähnlichkeit allein einen Identitätsmissbrauch.

Ich empfehle Anlegern, jede behauptete Partnerschaft unabhängig beim tatsächlich genannten Unternehmen zu überprüfen – ausschließlich über dessen selbst recherchierte offizielle Kontaktwege.

Zwei Internetadressen – aber wer ist der Vertragspartner?

Bei Interactive Consulting sind die Adressen inter-actives.com und interactivebrokersconsulting.com auseinanderzuhalten.

Beide sind eigenständige Domains. Ob sie demselben Betreiber zuzurechnen sind, muss anhand belastbarer Informationen geklärt werden.

Ich rate Betroffenen, genau zu dokumentieren, auf welcher Seite die Registrierung erfolgte, wo Vertragsunterlagen bereitgestellt wurden und über welche Adresse der spätere Login funktionierte.

Besonders aufschlussreich können Unterschiede zwischen den Betreiberangaben, E-Mail-Absendern und Zahlungsanweisungen sein.

Die wichtigste Frage lautet nicht, wie überzeugend eine Website aussieht, sondern welche identifizierbare Person rechtlich für das Angebot verantwortlich ist.

Der vermeintliche Berater: Welche Aussagen vor der Einzahlung zählen

Ein freundliches Telefonat kann Vertrauen schaffen. Für die juristische Aufarbeitung sind allerdings nicht Freundlichkeit oder Gesprächsdauer entscheidend, sondern konkrete Tatsachenbehauptungen.

Wurden Ihnen im Zusammenhang mit Interactive Consulting bestimmte Gewinne zugesichert? Hat jemand eine besondere Regulierung, einen Kapitalschutz oder eine Verbindung zu einem bekannten Broker behauptet?

Ich empfehle, sämtliche Nachrichten vor der ersten Einzahlung chronologisch zu ordnen.

Notieren Sie, welcher Ansprechpartner welche Aussage gemacht hat und welche Zahlung unmittelbar darauf folgte.

Eine nachweisbare Täuschung, die eine Vermögensverfügung auslöst, kann für die Prüfung eines Betrugs nach § 263 StGB wesentlich sein.

Interactive Consulting Auszahlung: Wann besondere Vorsicht geboten ist

Wer eine Auszahlung beantragt und anschließend zusätzliche Gebühren zahlen soll, sollte die Forderung sorgfältig hinterfragen.

Angebliche Steuern, Geldwäscheprüfungen oder Sicherheitsleistungen gehören zu bekannten Mustern betrügerischer Investmentangebote. Ob solche Forderungen bei Interactive Consulting konkret erhoben wurden, muss im Einzelfall belegt werden.

Mein Rat: Zahlen Sie keine weiteren Beträge allein aufgrund des Versprechens, danach werde Ihr Guthaben sofort freigegeben.

Sichern Sie den Auszahlungsantrag, die Antwort und sämtliche Bedingungen.

Ein angezeigter Gewinn auf inter-actives.com oder interactivebrokersconsulting.com beweist außerdem nicht, dass entsprechendes Geld tatsächlich vorhanden ist.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über Interactive Consulting investiert haben und einen finanziellen Schaden vermuten, empfehle ich diese sieben Schritte:

  1. Stoppen Sie sämtliche Nachzahlungen. Überweisen Sie keine angeblichen Freischaltungsgebühren.
  2. Informieren Sie Ihre Bank unverzüglich. Fragen Sie nach einem Überweisungsrückruf und möglichen Sicherungsmaßnahmen.
  3. Sichern Sie beide Domains. Dokumentieren Sie relevante Unterseiten, Kontostände und Vertragsangaben.
  4. Exportieren Sie die Kommunikation. Bewahren Sie E-Mails, Messenger-Verläufe, Telefonnummern und Anhänge auf.
  5. Erstellen Sie eine vollständige Zahlungsliste. Erfassen Sie Beträge, Zeitpunkte, Empfänger und Kontoverbindungen.
  6. Schützen Sie Ihre digitalen Zugänge. Überprüfen Sie Fernwartungssoftware und ändern Sie gefährdete Passwörter.
  7. Lassen Sie die rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Entscheidend sind nachweisbare Täuschungshandlungen und erreichbare Anspruchsgegner.

Geben Sie unbekannten Ansprechpartnern keine weiteren Ausweiskopien oder Zugangsdaten.

Interactive Consulting Geld zurück: Drei unterschiedliche Zahlungswege

Eine Rückforderung verlorener Gelder kann möglich sein, ist aber nicht garantiert.

Bei Banküberweisungen untersuche ich insbesondere die Empfängerkonten und den Zeitpunkt der Zahlungen. Ein Rückruf kann versucht werden, führt jedoch bei autorisierten Überweisungen nicht automatisch zur Erstattung.

Bei Kreditkartenzahlungen können Reklamations- oder Chargeback-Verfahren in Betracht kommen.

Bei Kryptowährungen müssen Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden. Eine Blockchain-Analyse kann Zahlungsströme nachvollziehbar machen, ersetzt aber keine tatsächliche Vermögenssicherung.

Ich empfehle, Zahlungen im Zusammenhang mit interactivebrokersconsulting.com nach Empfängern und Zahlungsarten getrennt aufzubereiten.

Mein laufendes Mandat zu Interactive Consulting

Ich vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Interactive Consulting sowie den genannten Internetadressen. Bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht bearbeite ich die Angelegenheit ausdrücklich zivilrechtlich und strafrechtlich.

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung prüfe ich insbesondere Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie gemäß § 826 BGB.

Strafrechtlich geht es um die Identifizierung möglicher Verantwortlicher und die Untersuchung der tatsächlichen Zahlungsströme.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Maßnahmen zur Vermögenssicherung nach §§ 111b ff. StPO in Betracht kommen.

Mein Mandant ist mit meiner bisherigen anwaltlichen Arbeit sehr zufrieden. Wir setzen die verfügbaren juristischen Möglichkeiten konsequent ein, ohne vertrauliche Einzelheiten seines Falls offenzulegen.

Die zweite Gefahr: Angebliche Rückholung bereits verlorener Gelder

Nach einem möglichen Investmentbetrug können Betroffene erneut kontaktiert werden.

Angebliche Ermittler oder Blockchain-Spezialisten behaupten dann, verlorenes Kapital bereits gefunden zu haben. Für die Auszahlung verlangen sie jedoch zunächst eine weitere Zahlung.

Ich warne Betroffene von Interactive Consulting ausdrücklich vor solchen Rückzahlungsversprechen.

Prüfen Sie vermeintliche Behörden- oder Bankkontakte ausschließlich über unabhängig recherchierte offizielle Kommunikationswege.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Hilfe bei Interactive Consulting

Wer über Interactive Consulting, inter-actives.com oder interactivebrokersconsulting.com Geld verloren hat, sollte seine Unterlagen und Zahlungswege frühzeitig untersuchen lassen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und vertrete bereits einen Mandanten in dieser Angelegenheit – zivilrechtlich und strafrechtlich.

Über broker-betrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Ich prüfe mögliche Identitäts- und Täuschungsfragen, die tatsächlichen Zahlungsempfänger sowie zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Handlungsoptionen. Ziel ist eine belastbare Strategie, um vorhandene Ansprüche konsequent zu verfolgen und weiteren Schaden zu verhindern.