Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

Leading Asset Management (lam-int.com): Betrugsverdacht, Auszahlung und anwaltliche Hilfe

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Wer bei Leading Asset Management (lam-int.com) investiert hat und sein Geld nicht zurückerhält, sollte weitere Zahlungen stoppen, sämtliche Beweise sichern und mögliche Rückforderungsansprüche prüfen lassen. Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Leading Asset Management – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Ich befasse mich deshalb bereits konkret mit der rechtlichen Aufarbeitung des Anbieters.

Ob bei Leading Asset Management ein strafbarer Anlagebetrug vorliegt, hängt von den nachweisbaren Umständen ab. Entscheidend sind insbesondere die Identität der Verantwortlichen, die tatsächliche Verwendung der Gelder und mögliche Täuschungshandlungen. Über broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Leading Asset Management: Warum der Firmenname nicht ausreicht

Der Name klingt nach einer etablierten Vermögensverwaltung. Doch ein professioneller Unternehmensauftritt beweist weder eine aufsichtsrechtliche Zulassung noch die Existenz eines tatsächlich tätigen Vermögensverwalters.

Bei Leading Asset Management sollte deshalb zunächst geklärt werden, welche juristische Person hinter lam-int.com steht.

Ich empfehle Anlegern, die Vertragsunterlagen, das Impressum, sämtliche Unternehmensangaben und die behaupteten Registrierungsnummern zu sichern.

Anschließend muss überprüft werden, ob der genannte Betreiber tatsächlich existiert und die angebotenen Finanzdienstleistungen rechtmäßig erbringen darf. Besonders wichtig ist der Abgleich mit offiziellen Aufsichtsregistern.

Der entscheidende Moment: Wenn eine Auszahlung beantragt wird

Eine Investmentplattform kann über Monate hinweg stabile Wertentwicklungen anzeigen. Ob diese Zahlen wirtschaftlich belastbar sind, zeigt sich häufig erst beim Auszahlungsversuch.

Kommt es bei lam-int.com zu Verzögerungen, empfehle ich, zunächst einen nachweisbaren Auszahlungsantrag zu dokumentieren.

Verlangen Sie eine schriftliche Erklärung, falls das Geld nicht ausgezahlt wird. Besonders kritisch sind zusätzliche Forderungen nach angeblichen Steuern, Sicherheitsleistungen oder Freischaltungsgebühren.

Ich rate dringend davon ab, weiteres Geld zu überweisen, nur weil eine Auszahlung unmittelbar bevorstehen soll. Solche Forderungen können bei betrügerischen Anlagemodellen dazu dienen, den finanziellen Schaden zu vergrößern.

Ich vertrete bereits einen Mandanten gegen Leading Asset Management

Meine anwaltliche Beschäftigung mit Leading Asset Management beruht nicht ausschließlich auf allgemeinen Informationen über zweifelhafte Investmentangebote.

Ich vertrete bereits einen Mandanten in einer konkreten Angelegenheit gegen den Anbieter. Wir verfolgen dabei sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Mein Mandant ist mit meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit sehr zufrieden. Wir setzen die rechtlich verfügbaren Möglichkeiten ein, um den Sachverhalt aufzuklären und seine Interessen konsequent wahrzunehmen.

Vertrauliche Einzelheiten des Mandats veröffentliche ich selbstverständlich nicht. Meine laufende Vertretung ermöglicht mir jedoch eine konkrete rechtliche Auseinandersetzung mit Leading Asset Management.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über lam-int.com Geld investiert haben und einen finanziellen Schaden befürchten, empfehle ich folgende Maßnahmen:

  1. Keine weiteren Einzahlungen: Auch angebliche Steuern oder Auszahlungsgebühren nicht ungeprüft bezahlen.
  2. Kontostände dokumentieren: Screenshots von Guthaben, Handelspositionen und Auszahlungsanträgen erstellen.
  3. Kommunikation sichern: E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Nachrichten vollständig exportieren.
  4. Zahlungsbelege sammeln: Überweisungen, Kreditkartenabrechnungen und Kryptowährungstransaktionen erfassen.
  5. Bank kontaktieren: Mögliche Rückruf- und Reklamationsverfahren unverzüglich prüfen lassen.
  6. Digitale Sicherheit herstellen: Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Fernwartungszugänge kontrollieren.
  7. Anwaltliche Prüfung einleiten: Zahlungswege, Anspruchsgegner und rechtliche Möglichkeiten untersuchen lassen.

Ich empfehle zusätzlich eine chronologische Übersicht sämtlicher Kontakte und Zahlungen. Gerade die Reihenfolge von Versprechen, Einzahlungen und Auszahlungsverlangen kann später entscheidend sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

BaFin-Warnung zu Leading Asset Management und der App „LAM INT“

Ein besonders wichtiger Befund: Die BaFin veröffentlichte am 20. Januar 2026 eine Warnung zu Leading Asset Management. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass über WhatsApp-Gruppen und die App „LAM INT“ Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden.

Die BaFin berichtet außerdem über einen Identitätsmissbrauch zulasten eines deutschen Finanzinfluencers. Besonders bemerkenswert: Eine Darstellung auf lam-int.com, wonach das Unternehmen durch die BaFin auf bestimmte Vorgänge aufmerksam gemacht worden sei, bezeichnet die Aufsicht ausdrücklich als unwahr.

Ich empfehle Betroffenen, sämtliche entsprechenden Werbeaussagen, Gruppennachrichten und vermeintlichen behördlichen Bestätigungen zu sichern. Eine BaFin-Warnung ist ein erhebliches Warnsignal, ersetzt aber nicht den individuellen Nachweis eines Betrugs.

WhatsApp-Gruppen und wechselnde Zugänge: Die Beweisspur erhalten

Bei Leading Asset Management spielt nach den veröffentlichten Informationen die Kommunikation über Messenger-Gruppen eine wichtige Rolle.

Dort sollen angebliche Investmentstrategien vorgestellt und Anleger zur Nutzung der App „LAM INT“ bewegt worden sein. Inzwischen wird öffentlich auch eine weitere Loginadresse, h5.kssdfjk.com, mit dem Angebot in Verbindung gebracht. Ob beide Zugänge tatsächlich demselben Betreiber zuzuordnen sind, bedarf einer gesonderten Prüfung.

Mein Rat: Sichern Sie Einladungslinks, Gruppennamen, Administratorenprofile und die vollständige Chat-Historie. Dokumentieren Sie auch, wann Sie von lam-int.com auf eine App oder einen anderen Zugang verwiesen wurden. Solche Übergänge können bei der Identifizierung möglicher Verantwortlicher wichtig werden.

Leading Asset Management: Welche Ansprüche rechtlich bestehen können

Im Rahmen meiner laufenden Vertretung gegen Leading Asset Management prüfe ich zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Rückzahlungsansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen.

Strafrechtlich ist zu untersuchen, ob die dokumentierten Vorgänge den Verdacht eines Betrugs begründen. Eine sorgfältig vorbereitete Strafanzeige sollte konkrete Aussagen, Zahlungen und mögliche Täuschungshandlungen nachvollziehbar miteinander verknüpfen.

Wichtig: Eine Strafanzeige ersetzt nicht die eigenständige zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen.

Vorsicht vor angeblichen Rückholunternehmen

Wer bei lam-int.com Geld verloren hat, könnte später von vermeintlichen Ermittlern oder Blockchain-Spezialisten kontaktiert werden.

Solche sogenannten Recovery Scams versprechen häufig eine schnelle Rückzahlung, verlangen zuvor jedoch zusätzliche Gebühren.

Ich rate dazu, keine weiteren Gelder zu überweisen und keine persönlichen Zugangsdaten preiszugeben. Auch angebliche Behördenkontakte sollten unabhängig überprüft werden.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Bereits gegen Leading Asset Management tätig

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Leading Asset Management (lam-int.com) – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen anwaltlichen Arbeit sehr zufrieden. Wir verfolgen die rechtlich begründeten Möglichkeiten zur Aufklärung und Durchsetzung seiner Interessen konsequent.

Wenn Sie ebenfalls bei Leading Asset Management investiert haben, sollten Sie Ihre Unterlagen zeitnah prüfen lassen.

Über broker-betrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Ich untersuche Ihren konkreten Sachverhalt, die Zahlungswege, mögliche Anspruchsgegner und weitere rechtliche Schritte. Ob eine Rückforderung erfolgreich sein kann, hängt von den verfügbaren Beweisen und den tatsächlichen Durchsetzungsmöglichkeiten ab.