Liebermann Partners Festgeldbetrug? Kleine Forderungen im EU-Ausland durchsetzen
Bei einem möglichen Festgeldbetrug denkt man meist an hohe fünf- oder sechsstellige Schäden. Es gibt aber auch Fälle, in denen nur ein kleinerer Restbetrag offen bleibt – etwa eine nicht ausgezahlte Teilrate, ein einbehaltener Rückzahlungsbetrag oder eine einzelne Forderung gegen einen Beteiligten im EU-Ausland. Bei Liebermann Partners kann dann ein wenig bekanntes europäisches Verfahren interessant werden: das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen.
Wenn Sie im Zusammenhang mit Liebermann Partners auf das Angebot unter liebermann-partners.com gestoßen sind, sollten Sie die dortigen Angaben und Ihre Unterlagen sorgfältig miteinander abgleichen. Auch die weiteren genannten Internetadressen liebermann-partners.de können für die Zuordnung Ihrer Kontakte wichtig sein. Allein aus einer Domain oder E-Mail-Adresse lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer im Zusammenhang mit Liebermann Partners eine konkrete grenzüberschreitende Geldforderung prüfen lassen möchte, kann mir die Unterlagen über broker-betrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Bis 5.000 Euro gibt es ein eigenes EU-Verfahren
Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen. Die aktuelle Wertgrenze beträgt 5.000 Euro. Zinsen, Kosten und Auslagen werden bei der Prüfung dieser Grenze grundsätzlich nicht mitgerechnet.
Das klingt für Festgeldanlagen zunächst wenig relevant, weil die investierten Summen häufig deutlich höher sind. Trotzdem können kleinere Einzelansprüche entstehen.
Ein Beispiel: Von ursprünglich 40.000 Euro wurden bereits 36.500 Euro zurückgezahlt. Offen bleiben 3.500 Euro. Befindet sich der Anspruchsgegner in einem anderen EU-Mitgliedstaat, kann geprüft werden, ob gerade dieser Restbetrag in das europäische Kleinverfahren fällt.
Wichtig ist dabei: Die Wertgrenze bezieht sich auf die geltend gemachte Forderung zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht.
Liebermann Partners: Was bedeutet überhaupt „grenzüberschreitend“?
Das Verfahren funktioniert nicht für jeden beliebigen deutschen Streitfall.
Nach Art. 3 der Verordnung liegt eine grenzüberschreitende Rechtssache grundsätzlich dann vor, wenn mindestens eine Partei ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat des angerufenen Gerichts hat. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Klageformblatt beim zuständigen Gericht eingeht.
Bei Liebermann Partners könnte das beispielsweise so aussehen: Ein deutscher Anleger hat eine Forderung über 4.800 Euro gegen eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich oder den Niederlanden.
Ob das deutsche oder ein ausländisches Gericht zuständig ist, beantwortet die Kleinverfahrensverordnung jedoch nicht automatisch. Die internationale und örtliche Zuständigkeit muss gesondert geprüft werden.
Das Verfahren vereinfacht also die Durchsetzung. Es schafft nicht ohne Weiteres einen neuen Gerichtsstand.
Das Verfahren läuft überwiegend schriftlich
Ein wesentlicher Unterschied zu einem klassischen Zivilprozess ist der stark formularbasierte Ablauf.
Das Europäische Justizportal beschreibt das Verfahren grundsätzlich als schriftliches Verfahren. Eine mündliche Verhandlung ist nur erforderlich, wenn das Gericht sie für notwendig hält. Wird eine Verhandlung durchgeführt und stehen die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, kann diese auch per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.
Für Geschädigte kann das bei kleinen Forderungen wirtschaftlich interessant sein.
Angenommen, ein Beteiligter eines möglichen Festgeldbetrugs sitzt 900 Kilometer entfernt in einem anderen EU-Staat. Wegen einer Forderung von 2.700 Euro wäre eine klassische grenzüberschreitende Auseinandersetzung möglicherweise unverhältnismäßig aufwendig. Ein weitgehend schriftliches Verfahren kann hier einen anderen Zugang eröffnen.
Bei Liebermann Partners würde ich trotzdem vorher prüfen, ob der richtige Anspruchsgegner zweifelsfrei feststeht. Ein vereinfachtes Verfahren ersetzt keine belastbare Anspruchsgrundlage.
Liebermann Partners: Formblatt A startet das Verfahren
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen arbeitet mit standardisierten Formularen.
Für die Einleitung wird grundsätzlich Formblatt A verwendet. Das Gericht prüft anschließend die Angaben und die eingereichten Belege. Fehlen notwendige Informationen, kann es den Kläger auffordern, diese mithilfe des Formblatts B zu ergänzen oder zu berichtigen. Das Europäische Justizportal stellt die dafür vorgesehenen Formulare zentral bereit.
Bei Liebermann Partners können beispielsweise Vertragsunterlagen, E-Mails oder Zahlungsbelege beigefügt werden, soweit sie den konkret geltend gemachten Anspruch unterstützen.
Der formularbasierte Charakter sollte jedoch nicht mit einer bloßen Online-Beschwerde verwechselt werden. Es handelt sich um ein echtes gerichtliches Verfahren.
Daher muss aus den Angaben nachvollziehbar hervorgehen, gegen wen sich die Forderung richtet, wie hoch sie ist und worauf sie rechtlich und tatsächlich gestützt wird.
Für Ihre eigene Dokumentation zu Liebermann Partners ist auch liebermann-partners.com relevant: Sichern Sie die Adresse, Bildschirmfotos der Angebotsseite, Vertragsunterlagen und den zeitlichen Verlauf Ihrer Kommunikation. So können Sie später nachvollziehbar zeigen, welches Angebot Ihnen konkret unter dieser Domain präsentiert wurde, ohne allein daraus bereits einen Betrug als erwiesen anzusehen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
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Der Beklagte bekommt 30 Tage für seine Reaktion
Auch für die Gegenseite enthält das Verfahren feste zeitliche Vorgaben.
Ist der Antrag zulässig, übermittelt das Gericht dem Beklagten die Unterlagen. Nach den aktuellen Informationen des EU-Portals hat dieser grundsätzlich 30 Tage Zeit, darauf zu reagieren.
Das kann die Struktur eines grenzüberschreitenden Rechtsstreits deutlich übersichtlicher machen.
Beispiel: Ein Anleger verlangt von einem im EU-Ausland ansässigen Vermittler 4.200 Euro zurück. Der Beklagte erhält die Forderungsunterlagen und bestreitet innerhalb der vorgesehenen Frist, überhaupt Vertragspartner gewesen zu sein.
Damit ist der Streit nicht automatisch beendet. Vielmehr muss das Gericht die jeweiligen Darstellungen und Belege bewerten.
Für einen Verdachtsfall rund um Liebermann Partners ist deshalb entscheidend, nicht allein eine Geldsumme zu nennen, sondern die Verantwortlichkeit des jeweiligen Gegners konkret herzuleiten.
Liebermann Partners: Ein Urteil kann in anderen EU-Staaten vollstreckt werden
Der eigentliche Vorteil des europäischen Kleinverfahrens liegt nicht nur in seinem vereinfachten Ablauf.
Eine in diesem Verfahren ergangene Entscheidung wird grundsätzlich in anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten anerkannt und kann dort vollstreckt werden, ohne dass zuvor ein zusätzliches Zwischenverfahren zur Anerkennung durchlaufen werden muss.
Bei Liebermann Partners kann das beispielsweise bedeuten: Ein deutsches Gericht spricht einem Anleger eine kleinere Geldforderung gegen einen Schuldner mit Vermögen in einem anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaat zu. Dann soll gerade die grenzüberschreitende Verwendung dieser Entscheidung erleichtert werden.
Die konkrete Zwangsvollstreckung richtet sich anschließend grundsätzlich nach den Regeln des Staates, in dem vollstreckt wird.
Falls Sie wegen Liebermann Partners bereits Zahlungen geleistet haben, vergleichen Sie die auf liebermann-partners.com genannten Angaben mit den Empfängerdaten Ihrer Überweisungen und etwaigen Bestätigungen. Gerade Abweichungen zwischen Webseitenauftritt, E-Mail-Kontakt und tatsächlichem Zahlungsempfänger sollten Sie festhalten und rechtlich prüfen lassen.
Das Urteil allein garantiert also auch hier keine tatsächliche Zahlung. Es verbessert aber die Grundlage für eine grenzüberschreitende Durchsetzung.
Dänemark nimmt an diesem Verfahren nicht teil
Die europäische Regelung gilt nicht vollständig flächendeckend.
Das Verfahren steht in den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich zur Verfügung, Dänemark ist jedoch ausgenommen.
Diese Ausnahme ist gerade bei internationalen Festgeldangeboten wichtig. Ein Anspruch gegen eine Gesellschaft in Dänemark kann daher nicht einfach nach denselben Regeln behandelt werden wie eine entsprechende Forderung gegen einen Schuldner beispielsweise in Österreich, Frankreich oder Spanien.
Bei Liebermann Partners würde ich deshalb vor jeder Verfahrenswahl zunächst drei Punkte klären: Wo sitzt der konkrete Anspruchsgegner? Wie hoch ist die einzelne Forderung? Und welches Gericht kann dafür angerufen werden?
Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen überhaupt passt.
Kleine Restforderungen bei Liebermann Partners sollten nicht automatisch abgeschrieben werden
Ein Schaden von 3.000 oder 4.500 Euro mag neben einer ursprünglich deutlich höheren Festgeldanlage klein erscheinen. Rechtlich ist er deshalb aber nicht wertlos.
Gerade wenn mehrere Zahlungen, unterschiedliche Beteiligte oder bereits erfolgte Teilrückzahlungen vorliegen, können einzelne Ansprüche unterhalb der Schwelle von 5.000 Euro verbleiben. Das Europäische Kleinverfahren kann dann eine eigenständige Option sein, wenn zusätzlich ein ausreichender EU-Auslandsbezug besteht.
Bei Liebermann Partners würde ich deshalb nicht nur den ursprünglichen Anlagebetrag betrachten, sondern einzelne offene Forderungen voneinander trennen und prüfen.
Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit Liebermann Partners schildern, nennen Sie bitte auch, ob Sie liebermann-partners.com selbst besucht haben und welche Unterlagen oder Nachrichten Sie dazu besitzen. Das erleichtert die Einordnung Ihres konkreten Falls; die Beurteilung möglicher Ansprüche hängt stets von den nachprüfbaren Umständen ab.
Wer bei Liebermann Partners einen möglichen Festgeldbetrug erlebt hat und noch einen überschaubaren Betrag gegenüber einem Beteiligten in einem anderen EU-Staat durchsetzen möchte, kann mir den Sachverhalt über broker-betrug.de übermitteln. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, ob bei Liebermann Partners ein grenzüberschreitendes Verfahren für geringfügige Forderungen in Betracht kommt oder ein anderer rechtlicher Weg zweckmäßiger erscheint.