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Mayer Brown (themayerbrown.com): Verdacht auf Identitätsmissbrauch und Anlagebetrug – was Geschädigte jetzt tun sollten

Veröffentlicht am 16.10.2026 –

Bei Mayer Brown (themayerbrown.com) bestehen erhebliche Warnsignale für Anleger. Die Website verwendet den Namen einer international bekannten Anwaltskanzlei, bewirbt aber offenbar Forex- und CFD-Trading. Sicherheitsdienste bewerten die Domain als hochriskant. Wer dort investiert hat, sollte weitere Zahlungen sofort einstellen, seine Bank informieren und mögliche Ansprüche wegen Anlagebetrugs prüfen lassen. Verlorenes Geld kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden; eine Erstattung ist jedoch nicht garantiert.

Besonders wichtig: Die tatsächlich existierende internationale Kanzlei Mayer Brown darf nicht mit den möglichen Verantwortlichen hinter themayerbrown.com gleichgesetzt werden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Ich vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit diesem Angebot – zivilrechtlich und strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Arbeit sehr zufrieden. Wir setzen die verfügbaren juristischen Hebel in Bewegung.

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Ein Kanzleiname auf einer Trading-Website: Warum das besonders auffällt

Mayer Brown ist tatsächlich eine international tätige Wirtschaftskanzlei. Ihre offizielle Internetpräsenz lautet mayerbrown.com.

Die Adresse themayerbrown.com ist davon zu unterscheiden. Nach öffentlich erfassten Website-Daten präsentierte sie sich mit dem Angebot, Forex und CFDs über Handelsplattformen zu handeln.

Darin liegt eine erhebliche Unstimmigkeit: Der Name einer renommierten Anwaltskanzlei erscheint im Zusammenhang mit einem spekulativen Trading-Angebot.

Mein Rat: Prüfen Sie nicht nur den Firmennamen. Lassen Sie sich nachweisen, welche juristische Person Ihr Vertragspartner sein soll und warum diese zur Verwendung des Namens berechtigt wäre.

Eine tatsächliche Verbindung zwischen dem Trading-Angebot und der bekannten Kanzlei ist damit keineswegs belegt.

Was Mayer Brown selbst über betrügerische Nachahmer mitteilt

Die echte Kanzlei Mayer Brown warnt auf ihrer offiziellen Internetpräsenz ausdrücklich vor Personen, die sich als Mitarbeiter oder Partner der Kanzlei ausgeben.

Nach Angaben der Kanzlei können Betrüger täuschend ähnliche Domains, gefälschte Dokumente und nachgeahmte Kontaktdaten einsetzen. Mayer Brown erklärt außerdem, keine Zahlungsaufforderungen über WhatsApp zu versenden.

Auch die Law Society of Hong Kong dokumentiert bereits seit 2023 Fälle, in denen Websites und Social-Media-Profile den Namen oder das Erscheinungsbild von Mayer Brown unbefugt verwendeten.

Diese Warnungen belegen das allgemeine Problem des Identitätsmissbrauchs. Sie sind nicht automatisch eine behördliche Feststellung über die konkreten Betreiber von themayerbrown.com.

themayerbrown.com: Die Domainhistorie liefert einen wichtigen Prüfungsansatz

Eine weitere Auffälligkeit betrifft das Alter der Internetadresse.

Öffentlich abrufbare Domaininformationen nennen den 1. September 2026 als Registrierungsdatum von themayerbrown.com.

Zudem stufen automatisierte Sicherheitsdienste die Website als verdächtig beziehungsweise hochriskant ein. Solche Bewertungen beruhen unter anderem auf technischen Merkmalen und Warnsignalen.

Sie ersetzen keinen gerichtlichen Betrugsnachweis. Dennoch sollte eine erst kürzlich registrierte Trading-Domain mit einem bekannten Kanzleinamen besonders kritisch geprüft werden.

Ich empfehle Anlegern, frühere Website-Ansichten, Werbeaussagen und Angaben über eine angeblich langjährige Geschäftstätigkeit zu sichern.

Warum ich zuerst die angebliche Bevollmächtigung untersuche

Bei einem möglichen Namensmissbrauch genügt es nicht, eine bekannte Firma im Handelsregister zu finden.

Entscheidend ist, ob die handelnde Person tatsächlich für dieses Unternehmen tätig werden durfte.

Bei Mayer Brown (themayerbrown.com) würde ich deshalb zunächst die verwendeten E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Zahlungsempfänger miteinander vergleichen.

Hat ein angeblicher Mitarbeiter auf die Reputation der echten Kanzlei verwiesen? Wurden deren Logo, Anschrift oder Namen von Anwälten verwendet?

Solche Details können helfen, eine mögliche Identitätstäuschung zu rekonstruieren und die tatsächlich Verantwortlichen einzugrenzen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über themayerbrown.com Geld eingezahlt haben, empfehle ich folgende Schritte:

  1. Beenden Sie weitere Zahlungen. Zahlen Sie keine angeblichen Steuern oder Freigabegebühren für eine Auszahlung.
  2. Informieren Sie Ihre Bank sofort. Lassen Sie einen Überweisungsrückruf und mögliche Sicherungsmaßnahmen prüfen.
  3. Sichern Sie den Internetauftritt. Dokumentieren Sie die vollständige Domain, Kontostände, Handelsübersichten und Vertragsangaben.
  4. Exportieren Sie Nachrichten. Bewahren Sie E-Mails, Messenger-Verläufe, Telefonnummern und Sprachnachrichten auf.
  5. Erstellen Sie eine Zahlungsliste. Erfassen Sie Datum, Betrag, Kontoinhaber, IBAN und Verwendungszweck.
  6. Schützen Sie Ihre Geräte. Entfernen Sie unberechtigte Fernwartungszugänge und ändern Sie gefährdete Passwörter.
  7. Lassen Sie den Sachverhalt anwaltlich prüfen. Besonders wichtig sind mögliche Anspruchsgegner und die strafrechtliche Aufarbeitung.

Ich empfehle außerdem, keine weiteren Ausweiskopien an unbekannte Ansprechpartner zu übermitteln.

Mayer Brown Auszahlung: Entscheidend ist, was tatsächlich bezahlt wurde

Ein angezeigter Gewinn ist noch kein nachweisbar vorhandenes Guthaben.

Wer bei themayerbrown.com Auszahlungsprobleme erlebt, sollte deshalb zwischen tatsächlich eingezahltem Kapital und lediglich dargestellten Handelsgewinnen unterscheiden.

Verlangen Ansprechpartner plötzlich zusätzliche Zahlungen, ist besondere Vorsicht geboten. Solche Forderungen kommen bei betrügerischen Investmentmodellen vor; ob sie im jeweiligen Fall gestellt wurden, muss dokumentiert werden.

Ich rate dazu, jede Auszahlungsaufforderung und jede Antwort mit Datum zu sichern. Auch die Reihenfolge der Ereignisse kann rechtlich bedeutsam sein.

Mein Mandat: Zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Aufklärung

Ich vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Mayer Brown (themayerbrown.com). Bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht verfolge ich seine Interessen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

Bei nachgewiesener Täuschung prüfe ich Schadensersatzansprüche insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und aus § 826 BGB.

Strafrechtlich sind die Identifizierung möglicher Täter und die Aufklärung von Zahlungsströmen zentral. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Maßnahmen zur Vermögenssicherung nach §§ 111b ff. StPO in Betracht kommen.

Mein Mandant ist mit meiner bisherigen anwaltlichen Arbeit sehr zufrieden. Wir schöpfen die rechtlich verfügbaren Möglichkeiten aus, ohne vertrauliche Einzelheiten seines Falls offenzulegen.

Geld zurück bei themayerbrown.com: Drei unterschiedliche Zahlungswege

Bei Banküberweisungen untersuche ich Empfängerkonten und mögliche Rückrufmaßnahmen. Eine autorisierte Überweisung kann allerdings nicht automatisch rückgängig gemacht werden.

Bei Kreditkartenzahlungen können Reklamations- und Chargeback-Verfahren relevant sein.

Bei Kryptowährungen sollten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden. Eine technische Nachverfolgung ist häufig möglich, führt aber nicht zwangsläufig zur Rückzahlung.

Ich warne außerdem vor angeblichen Rückholagenturen, die nach einem Anlageverlust garantierte Erstattungen gegen Vorauszahlung versprechen.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Unterstützung gegen die Verantwortlichen hinter themayerbrown.com

Wer bei Mayer Brown (themayerbrown.com) Geld verloren hat, sollte die möglichen Verantwortlichen und Zahlungswege frühzeitig untersuchen lassen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und vertrete bereits einen Mandanten in dieser Angelegenheit – zivilrechtlich und strafrechtlich.

Über broker-betrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Ich prüfe Ihre Unterlagen, mögliche Identitätstäuschungen, Schadensersatzansprüche und geeignete strafrechtliche Schritte. Dabei ist die Unterscheidung zwischen der echten Kanzlei Mayer Brown und den tatsächlichen Betreibern von themayerbrown.com von zentraler Bedeutung.