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und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

Persius AG (persius-ag.com) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?

Veröffentlicht am 09.10.2026 –

Ein Anleger sieht in seinem Konto einen Depotwert von 92.000 Euro. Drei Monate später stehen dort nur noch 71.000 Euro. Dazwischen wurden zahlreiche Positionen gekauft, verkauft und umgeschichtet. Was fehlt, ist eine nachvollziehbare Übersicht darüber, wie diese Entwicklung zustande kam. Gerade bei Persius AG (persius-ag.com) kann deshalb ein bislang wenig beachteter Bereich wichtig werden: die Pflicht zu regelmäßigen Berichten bei einer Vermögensverwaltung.

Wer schlechte Erfahrungen mit Persius AG (persius-ag.com) gemacht hat, eine Auszahlung nicht erhält oder einen möglichen Betrug vermutet, sollte nicht nur einzelne Trades betrachten. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei meiner Prüfung interessiert mich auch, welche periodischen Berichte ein Anbieter hätte erstellen müssen und ob daraus Wertentwicklung, Kosten und Transaktionen nachvollziehbar hervorgehen. Über broker-betrug.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Vermögensverwaltung bedeutet laufende Rechenschaft

Wenn ein Kunde nicht jede einzelne Order selbst erteilt, sondern einem Anbieter Entscheidungen über sein Portfolio überlässt, kann eine Vermögensverwaltung vorliegen.

Für solche Dienstleistungen enthält Art. 60 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 konkrete Berichtspflichten.

Eine Investmentfirma muss ihren Kunden grundsätzlich regelmäßig eine Aufstellung über die für sie ausgeübte Portfolioverwaltung auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen. Der Bericht soll eine faire und ausgewogene Darstellung der Aktivitäten und der Wertentwicklung während des Berichtszeitraums enthalten.

Bei Persius AG (persius-ag.com) wäre deshalb zunächst zu klären, wer tatsächlich über die Geschäfte entschieden hat.

Hat der Kunde jede Order selbst ausgelöst? Oder durfte ein Mitarbeiter, Vermögensverwalter oder automatisiertes Mandat selbstständig investieren?

Persius AG (persius-ag.com): Ein Bericht muss mehr zeigen als den aktuellen Kontostand

Ein ordentliches Reporting besteht nicht aus einer einzelnen Zahl.

Nach Art. 60 müssen je nach Fall unter anderem die im Portfolio vorhandenen Finanzinstrumente, ihre Bewertung sowie der Bargeldbestand am Anfang und am Ende des Berichtszeitraums aufgeführt werden. Hinzu kommt die Wertentwicklung des Portfolios.

Damit entsteht eine nachvollziehbare Entwicklung.

Angenommen, das Portfolio bei Persius AG (persius-ag.com) startet mit 100.000 Euro und endet drei Monate später bei 82.000 Euro.

Ein vollständiger Bericht sollte erheblich mehr ermöglichen als die Feststellung „18.000 Euro Verlust“. Er kann zeigen, welche Instrumente gehalten wurden, wie sich deren Werte verändert haben und welcher Barbestand vorhanden war.

Fehlen solche Informationen vollständig, wird die Rekonstruktion deutlich schwieriger.

Auch sämtliche Kosten gehören in die Betrachtung

Verluste entstehen nicht ausschließlich durch fallende Kurse.

Bei einer Vermögensverwaltung können Managementgebühren, Transaktionskosten und weitere Belastungen die Performance erheblich beeinflussen.

Art. 60 verlangt deshalb in den periodischen Berichten grundsätzlich auch Angaben über die im Zeitraum angefallenen Gebühren und Kosten. Mindestens Verwaltungsgebühren und mit der Ausführung verbundene Kosten sollen gesondert ausgewiesen werden. Für eine detailliertere Aufschlüsselung kann ein entsprechender Hinweis vorgesehen sein.

Bei Persius AG (persius-ag.com) würde ich deshalb nachrechnen.

Wenn aus 50.000 Euro innerhalb eines Quartals 44.500 Euro geworden sind, stellt sich die Frage: Wie viel davon entfällt auf tatsächliche Marktverluste und wie viel auf Gebühren?

Diese Differenz ist für eine rechtliche Bewertung keineswegs nebensächlich.

Persius AG (persius-ag.com) und die Benchmark: Woran wurde die Leistung gemessen?

Besonders interessant ist ein weiterer Punkt.

Wird eine Vermögensverwaltung angeboten, soll die Investmentfirma eine geeignete Methode zur Bewertung und zum Vergleich der Leistung festlegen. Dazu kann eine aussagekräftige Benchmark gehören, die sich an den Anlagezielen und den eingesetzten Finanzinstrumenten orientiert.

Eine solche Vergleichsgröße hilft, Werbeaussagen einzuordnen.

Beispiel:

Persius AG (persius-ag.com) wirbt für eine Strategie als „marktüberlegen“. Das Portfolio verliert im Jahresverlauf 14 Prozent. Ein sinnvoller Vergleichsindex für dieselbe Anlageklasse legt dagegen 3 Prozent zu.

Damit ist noch nicht automatisch eine Pflichtverletzung bewiesen. Die Abweichung kann aber eine nähere Untersuchung der Strategie, des Risikos und der tatsächlich getroffenen Entscheidungen rechtfertigen.

Der Bericht soll eine vereinbarte Benchmark grundsätzlich in den Performancevergleich einbeziehen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Dividenden und Zinsen dürfen nicht einfach verschwinden

Auch Erträge müssen nachvollziehbar bleiben.

Art. 60 sieht vor, dass periodische Portfolioberichte unter anderem den Gesamtbetrag an Dividenden, Zinsen und sonstigen Zahlungen enthalten, die während des Berichtszeitraums für das Kundenportfolio eingegangen sind.

Das kann bei Persius AG (persius-ag.com) praktisch bedeutsam sein.

Ein Kunde hält beispielsweise 1.000 Aktien eines Unternehmens, das eine Dividende von zwei Euro je Aktie ausschüttet.

Dann geht es um 2.000 Euro.

Taucht dieser Betrag weder als Gutschrift noch nachvollziehbar im Bericht auf, stellt sich die Frage, wie die Dividende behandelt wurde.

Gerade bei langfristigen Aktienportfolios sollte daher nicht nur der Kursverlauf geprüft werden, sondern ebenso die Behandlung laufender Erträge.

Persius AG (persius-ag.com): Wie häufig muss überhaupt berichtet werden?

Die Berichtsfrequenz ist ebenfalls geregelt.

Grundsätzlich sieht Art. 60 einen Bericht alle drei Monate vor. Es existieren jedoch Ausnahmen. Nutzt der Kunde beispielsweise ein geeignetes Online-System mit aktuellen Portfolioinformationen und kann die Firma nachweisen, dass der Kunde diese Bewertung im jeweiligen Quartal tatsächlich aufgerufen hat, kann sich die praktische Berichtspflicht anders darstellen.

Eine besonders interessante Sonderregel betrifft gehebelte Portfolios.

Erlaubt der Vermögensverwaltungsvertrag ein Portfolio mit Hebelwirkung, muss die periodische Aufstellung grundsätzlich mindestens monatlich zur Verfügung gestellt werden.

Bei Persius AG (persius-ag.com) würde ich daher Vertragsmodell und Berichtsintervall nebeneinanderlegen.

Werden hochriskante gehebelte Strategien verwaltet, während der Kunde über Monate keinerlei aussagekräftige Berichte erhält, sollte dieser Punkt genauer untersucht werden.

Einzelne Geschäfte können zusätzlich bestätigt werden müssen

Ein Kunde kann sich unter bestimmten Voraussetzungen dafür entscheiden, Informationen über ausgeführte Transaktionen einzeln zu erhalten.

Dann muss die Investmentfirma wesentliche Angaben zur Transaktion zeitnah auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen. Eine entsprechende Bestätigung ist grundsätzlich spätestens am ersten Geschäftstag nach der Ausführung zu versenden; stammen die Daten von einem Dritten, läuft die Frist grundsätzlich ab deren Eingang bei der Investmentfirma.

Für Persius AG (persius-ag.com) kann das bei Streit über einzelne Geschäfte relevant werden.

Ein Dashboard-Eintrag lässt sich verändern oder später anders darstellen. Eine zeitnah übermittelte Transaktionsbestätigung schafft dagegen einen zusätzlichen Dokumentationspunkt.

Persius AG (persius-ag.com) sollte seine Performance nicht nur selbst erzählen

Bei problematischen Trading-Fällen erlebe ich immer wieder, dass Anleger ihre gesamte Bewertung aus der aktuellen Benutzeroberfläche ableiten.

Das halte ich für zu wenig.

Bei Persius AG (persius-ag.com) würde ich zusätzlich sämtliche Monats- und Quartalsberichte, Kostenaufstellungen, Transaktionsbestätigungen, Performancevergleiche und Angaben zu Dividenden oder Zinsen sichern. Gerade ältere Dokumente können wichtig sein, weil sich daraus erkennen lässt, wann Verluste entstanden und welche Erklärungen damals gegeben wurden.

Eine fehlende Aufstellung bedeutet für sich genommen noch keinen Betrug. Ebenso kann eine schlechte Performance trotz ordnungsgemäßer Vermögensverwaltung entstehen. Entscheidend ist, ob die Entwicklung transparent und konsistent nachvollzogen werden kann.

Bei Persius AG (persius-ag.com) muss sich die Geschichte des Depots rekonstruieren lassen

Eine seriöse Vermögensverwaltung sollte nicht darauf angewiesen sein, dass der Kunde einer bunten Performance-Grafik vertraut.

Ich möchte erkennen können, wie ein Anfangsvermögen durch Trades, Kursbewegungen, Kosten, Ausschüttungen und Bargeldbewegungen zum späteren Depotwert geworden ist.

Wenn diese Rechnung bei Persius AG (persius-ag.com) nicht aufgeht, wenn Berichte fehlen oder Zahlen zwischen verschiedenen Dokumenten widersprüchlich sind, kann daraus ein zusätzlicher Prüfungsansatz entstehen.

Wer bei Persius AG (persius-ag.com) investiert hat und Zweifel an der Vermögensverwaltung, den ausgewiesenen Verlusten oder einer verweigerten Auszahlung hat, kann mir vorhandene Unterlagen über broker-betrug.de übermitteln. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob die Berichte, Kosten und Performanceangaben von Persius AG (persius-ag.com) ein nachvollziehbares Gesamtbild ergeben oder ob weitere rechtliche Schritte geprüft werden sollten.