Renditezins Festgeldbetrug? Anwalt muss Ansprüche und Beweise prüfen
Der Anruf kommt an einem Mittwoch um 10:40 Uhr. Die 130.000 Euro Festgeld sind seit knapp zwei Wochen fällig. Der Ansprechpartner von Renditezins klingt diesmal ungewöhnlich optimistisch: „Herr M., ich habe gute Nachrichten. Ihre Auszahlung ist durch. Sie bekommen heute noch die schriftliche Bestätigung.“ Tatsächlich folgt wenige Minuten später eine E-Mail. Darin steht allerdings nicht, dass das Geld überwiesen wurde. Dort heißt es nur: „Der Auszahlungsprozess wurde erfolgreich eingeleitet.“
Wenn Sie im Zusammenhang mit Renditezins auf das Angebot unter renditezinsen.com gestoßen sind, sollten Sie die dortigen Angaben und Ihre Unterlagen sorgfältig miteinander abgleichen. Auch die weiteren genannten Internetadressen renditezins.com, renditezins.net, renditezins.de können für die Zuordnung Ihrer Kontakte wichtig sein. Bewahren Sie insbesondere Nachrichten von info@renditezinsen.com, info@renditezins.net auf, sofern Sie darüber angeschrieben wurden. Allein aus einer Domain oder E-Mail-Adresse lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Solche sprachlichen Feinheiten interessieren mich bei einem möglichen Festgeldbetrug sehr. Denn zwischen „freigegeben“, „angewiesen“, „verarbeitet“ und tatsächlich auf dem Girokonto eingegangen können 130.000 Euro liegen.
Bitte achten Sie bei Renditezins besonders auf eine mögliche Verwechslung: Nach den vorliegenden Hinweisen liegt ein Identitäts- beziehungsweise Namensmissbrauch nahe. Wenn Ihnen die Website renditezinsen.com unter einem bekannten Unternehmensnamen begegnet ist, bedeutet das nicht, dass das echte Unternehmen dieses Angebot betreibt oder dafür verantwortlich ist. Prüfen Sie deshalb die genaue Firmierung, die offiziellen Kontaktdaten und die Identität Ihres Vertragspartners. Der tatsächlich existierende Namensträger darf nicht mit möglichen Tätern gleichgesetzt werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Renditezins immer neue Auszahlungszusagen erhält, ohne sein Festgeld zurückzubekommen, kann mir den Ablauf über broker-betrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung übermitteln.
Ein konkretes Datum ist wertvoller als zehn beruhigende Formulierungen
Ein Anleger wartet auf 82.000 Euro. Montag schreibt der Kundenservice: „Die Auszahlung befindet sich in der finalen Bearbeitung.“ Donnerstag heißt es: „Ihr Vorgang wurde priorisiert.“
Aber wann kommt das Geld?
Ich würde bei Renditezins nicht mehr fragen: „Wie ist der aktuelle Stand?“ Diese Frage lädt zu unverbindlichen Antworten ein.
Ich würde konkret schreiben: „An welchem Kalendertag wird welcher Betrag auf mein angegebenes Konto überwiesen?“
Das ist eine kleine Veränderung mit großer Wirkung. Eine Antwort wie „voraussichtlich zeitnah“ lässt sich nun deutlich von der Aussage „82.000 Euro werden am 17. September überwiesen“ unterscheiden.
Meine Empfehlung: Schreiben Sie jedes konkret genannte Auszahlungsdatum sofort in eine eigene Chronologie. Nicht nur in der E-Mail suchen – separat notieren.
Bei Renditezins kann aus „angewiesen“ plötzlich „zur Prüfung weitergegeben“ werden
Ein lebensnaher Fall: Renditezins erklärt am Dienstag, 175.000 Euro seien bereits angewiesen. Am Freitag fragt der Anleger nach, weil nichts angekommen ist.
Jetzt lautet die Antwort: „Ihre Auszahlung befindet sich derzeit bei unserer Finanzabteilung zur abschließenden Prüfung.“
Das passt zeitlich nicht ohne Weiteres zusammen.
War die Zahlung bereits angewiesen, oder wurde sie noch geprüft?
Genau solche Widersprüche würde ich nicht in einem langen emotionalen Schreiben verstecken. Meine Empfehlung lautet: Stellen Sie eine einzige präzise Frage. Etwa: „Am Dienstag teilten Sie mir mit, die Zahlung sei angewiesen. Heute schreiben Sie, sie werde noch geprüft. Welche der beiden Angaben trifft zu?“
Damit zwingt man niemanden zu einer bestimmten Antwort. Man macht lediglich den Widerspruch sichtbar.
Eine angebliche Auszahlungsbestätigung sollte zur konkreten Anlage passen
Eine Anlegerin erhält von Renditezins ein Dokument mit dem Titel „Payment Release Notice“. Es sieht professionell aus, enthält ihren Namen und ein Datum.
Was fehlt? Der konkrete Auszahlungsbetrag.
Bei einer Festgeldanlage über 110.000 Euro würde ich mich damit nicht zufriedengeben.
Ich möchte wissen: Bezieht sich die Bestätigung tatsächlich auf diese 110.000 Euro? Ist eine Zahlung gemeint oder lediglich eine interne Freigabe? Ist ein Auszahlungstag genannt?
Ein anderes Beispiel: Im Schreiben stehen 90.000 Euro, tatsächlich wurden aber 120.000 Euro angelegt. Dann sollte die Anlegerin nicht erleichtert sein, weil „endlich etwas Schriftliches“ vorliegt.
Meine Handlungsempfehlung bei Renditezins: Jede Auszahlungsbestätigung unmittelbar mit den eigenen Eckdaten vergleichen. Name, Betrag und bezeichnete Anlage müssen zum eigenen Fall passen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Bei Renditezins kann ein angekündigter Zahlungslauf zum Dauerthema werden
„Sie sind im nächsten Zahlungslauf.“
Diesen Satz hört ein Anleger erstmals am 4. August. Am 11. August ist angeblich der nächste Zahlungslauf am Freitag. Am darauffolgenden Montag heißt es, die Buchung habe den „Cut-off“ knapp verpasst.
Eine Woche später soll der Anleger erneut im nächsten Lauf berücksichtigt werden.
Hier würde ich aufhören, den Begriff „Zahlungslauf“ als Erklärung zu akzeptieren.
Für Ihre eigene Dokumentation zu Renditezins ist auch renditezinsen.com relevant: Sichern Sie die Adresse, Bildschirmfotos der Angebotsseite, Vertragsunterlagen und den zeitlichen Verlauf Ihrer Kommunikation. So können Sie später nachvollziehbar zeigen, welches Angebot Ihnen konkret unter dieser Domain präsentiert wurde, ohne allein daraus bereits einen Betrug als erwiesen anzusehen.
Ich würde Renditezins fragen, was damit konkret gemeint ist: Wann soll dieser Lauf stattfinden? Welcher Betrag ist für den Anleger vorgesehen? Wann soll die Zahlung tatsächlich das Unternehmen verlassen?
Meine Empfehlung: Legen Sie für wiederkehrende Begriffe eine kleine Liste an. Wenn „Zahlungslauf“ innerhalb eines Monats viermal genannt wird, ohne dass Geld ankommt, ist genau diese Wiederholung Teil der Fallgeschichte.
Am Telefon werden 150.000 Euro versprochen – schriftlich bleiben nur 15.000 Euro übrig
Noch ein typischer Festgeldbetrugsfall: Der Berater sagt am Telefon, die vollständigen 150.000 Euro würden am nächsten Tag ausgezahlt. Die anschließende E-Mail lautet jedoch: „Wie besprochen, wird morgen eine erste Auszahlung veranlasst.“
Von 150.000 Euro steht dort nichts mehr.
Bei Renditezins würde ich diesen Unterschied sofort korrigieren.
Ich empfehle eine kurze schriftliche Antwort: „Im heutigen Telefonat nannten Sie eine vollständige Auszahlung von 150.000 Euro für morgen. Bitte bestätigen Sie, ob dies weiterhin zutrifft.“
Das ist besser, als vier Wochen später darüber zu streiten, was angeblich telefonisch vereinbart wurde.
Je höher der Betrag, desto weniger würde ich mich bei entscheidenden Auszahlungszusagen ausschließlich auf das gesprochene Wort verlassen.
Bei Renditezins sollte auch eine Testüberweisung genau eingeordnet werden
Ein Anleger wartet auf 200.000 Euro. Plötzlich gehen 37,50 Euro von einem unbekannten Absender auf seinem Konto ein. Kurz darauf meldet sich Renditezins: „Damit ist Ihr Auszahlungskonto erfolgreich verifiziert. Der Rest folgt.“
Jetzt würde ich die 37,50 Euro nicht als Beweis dafür ansehen, dass die vollständigen 200.000 Euro tatsächlich bereitstehen.
Ich würde zunächst den Absender der Zahlung dokumentieren und fragen, warum gerade dieser Betrag überwiesen wurde und wann die verbleibende Summe folgen soll.
Vor allem würde ich wegen einer kleinen Zahlung keine neue größere Zahlung an Renditezins leisten.
Falls Sie wegen Renditezins bereits Zahlungen geleistet haben, vergleichen Sie die auf renditezinsen.com genannten Angaben mit den Empfängerdaten Ihrer Überweisungen und etwaigen Bestätigungen. Gerade Abweichungen zwischen Webseitenauftritt, E-Mail-Kontakt und tatsächlichem Zahlungsempfänger sollten Sie festhalten und rechtlich prüfen lassen.
Eine minimale Rückzahlung kann psychologisch enorm beruhigen. Wirtschaftlich bleibt aber entscheidend, welcher Betrag weiterhin fehlt.
Ein neuer Ansprechpartner sollte die alten Zusagen nicht einfach verschwinden lassen
Freitag verspricht Herr A. die Auszahlung von 95.000 Euro bis Dienstag. Montag meldet sich Frau B.: Herr A. sei „nicht mehr für den Vorgang zuständig“.
Die neue Ansprechpartnerin möchte den Fall zunächst vollständig neu prüfen.
Hier würde ich nicht wieder bei null anfangen.
Meine Empfehlung: Schicken Sie die letzte konkrete Zusage mit und fragen Sie ausdrücklich, ob diese weiterhin gilt. Ein interner Personalwechsel bei Renditezins sollte nicht automatisch sämtliche bisherigen Angaben bedeutungslos machen.
Gerade bei einem möglichen Festgeldbetrug würde ich außerdem notieren, wann Ansprechpartner wechseln und welche bereits gemachten Zusagen danach relativiert werden.
Bei Renditezins würde ich aus jedem Versprechen einen überprüfbaren Datensatz machen
Nach sechs Wochen kann ein Anleger zehn E-Mails besitzen und trotzdem kaum noch sagen, was eigentlich wann versprochen wurde.
Deshalb würde ich bei Renditezins eine einfache Auszahlungsliste führen: Datum der Zusage, Ansprechpartner, versprochener Betrag, angekündigter Auszahlungstag und tatsächlicher Zahlungseingang.
Ein Beispiel sieht dann sehr nüchtern aus: 3. August – 120.000 Euro angekündigt – Zahlung bis 5. August – Eingang 0 Euro. 8. August – vollständige Auszahlung erneut bestätigt – Termin 10. August – Eingang 0 Euro.
Plötzlich wird aus einem Gefühl eine nachvollziehbare Abfolge.
Wer bei einem möglichen Festgeldbetrug betroffen ist, sollte deshalb nicht nur sammeln, dass nicht gezahlt wurde. Entscheidend ist auch, wie oft eine konkrete Zahlung angekündigt wurde und was anschließend tatsächlich passierte.
Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit Renditezins schildern, nennen Sie bitte auch, ob Sie renditezinsen.com selbst besucht haben und welche Unterlagen oder Nachrichten Sie dazu besitzen. Das erleichtert die Einordnung Ihres konkreten Falls; die Beurteilung möglicher Ansprüche hängt stets von den nachprüfbaren Umständen ab.
Betroffene können mir den Festgeldvertrag und ihre gesamte Auszahlungskommunikation mit Renditezins über broker-betrug.de übermitteln. Für meine kostenfreie Ersteinschätzung interessiert mich besonders die Chronologie: Welcher Betrag wurde wann versprochen, welches Datum genannt, welche Erklärung folgte nach dem verpassten Termin – und wie viel Geld ist bis heute tatsächlich angekommen? Gerade bei Festgeldbetrug kann die Geschichte der nicht eingehaltenen Zusagen ein besonders aussagekräftiger Teil des Gesamtbildes sein.