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und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

Richfield Invest SA (richfield-invest.com): Betrugsverdacht und Geld zurück – Rechtsanwalt vertritt bereits einen Mandanten

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Wer bei Richfield Invest SA (richfield-invest.com) investiert hat und seine Auszahlung nicht erhält, sollte keine weiteren Gebühren bezahlen, sofort die Zahlungswege prüfen und Beweise sichern. Ob hinter dem Angebot ein Anlagebetrug steckt, muss anhand der Betreiberidentität, der versprochenen Geldanlage und der tatsächlichen Zahlungsempfänger untersucht werden. Eine Rückforderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entscheidend ist, dass Betroffene frühzeitig handeln.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Ich vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Richfield Invest SA, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen anwaltlichen Arbeit sehr zufrieden. Wir nutzen die verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten, um den Sachverhalt aufzuklären und mögliche Ansprüche durchzusetzen.

Auf broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Richfield Invest SA: Entscheidend ist, was mit Ihrem Geld geschehen ist

Ein professioneller Internetauftritt sagt wenig darüber aus, ob eine Geldanlage tatsächlich durchgeführt wurde. Für Anleger zählt letztlich, ob ihr Kapital entsprechend der Vereinbarung verwendet wurde und ob sie darüber verfügen können.

Bei Richfield Invest SA würde ich deshalb zuerst die Zahlungsbelege mit den angeblichen Investitionen abgleichen.

Mein Rat: Verlangen Sie nachvollziehbare Abrechnungen, aus denen hervorgeht, wann welche Vermögenswerte zu welchem Preis erworben wurden. Ein angezeigter Kontostand auf richfield-invest.com ersetzt keinen unabhängigen Handelsnachweis.

Die Buchstaben „SA“ sind noch kein Unternehmensnachweis

Der Zusatz „SA“ kann auf eine bestimmte Gesellschaftsform hindeuten. Er beweist jedoch weder, dass die Gesellschaft tatsächlich existiert, noch dass sie das Angebot auf richfield-invest.com betreibt.

Für die rechtliche Prüfung benötige ich insbesondere den vollständigen Firmennamen, die angegebene Geschäftsanschrift und die Vertragsunterlagen.

Ich empfehle, diese Angaben anhand amtlicher Unternehmens- und Aufsichtsregister zu kontrollieren. Eine Unternehmensregistrierung ist nicht automatisch eine Erlaubnis zur Erbringung regulierter Finanzdienstleistungen.

Eine konkrete behördliche Warnung oder gesicherte Betreiberidentität zu dieser Domain kann ich hier nicht unabhängig bestätigen. Das bedeutet weder Entwarnung noch einen Betrugsnachweis.

Warum die letzte Zahlungsaufforderung besonders wichtig sein kann

Bei mutmaßlichem Investmentbetrug konzentrieren sich Betroffene verständlicherweise auf den verlorenen Gesamtbetrag. Juristisch kann jedoch die einzelne Zahlungsaufforderung entscheidend sein.

Wer hat die Überweisung verlangt? Welcher Zweck wurde genannt? Wurde eine bestimmte Rendite zugesichert?

Ich rate dazu, jede Zahlung einer konkreten Nachricht, Rechnung oder telefonischen Anweisung zuzuordnen.

So lässt sich später besser prüfen, ob Anleger durch möglicherweise falsche Angaben zur Vermögensverfügung veranlasst wurden.

Mein Mandat gegen Richfield Invest SA

Ich vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Richfield Invest SA. Die anwaltliche Bearbeitung umfasst ausdrücklich zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte.

Dabei prüfen wir mögliche Täuschungshandlungen, die tatsächlichen Geldflüsse und denkbare Anspruchsgegner.

Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Tätigkeit sehr zufrieden. Vertrauliche Einzelheiten des laufenden Mandats veröffentliche ich selbstverständlich nicht.

Die strafrechtliche Aufklärung und die zivilrechtliche Durchsetzung möglicher Ansprüche sollten aus meiner Sicht nicht miteinander verwechselt werden: Eine Strafanzeige führt nicht automatisch zur Rückzahlung.

BaFin warnt ausdrücklich vor Richfield Invest SA

Hier liegt ein besonders gewichtiger Befund vor: Die BaFin warnte am 2. September 2025 vor Angeboten auf richfield-invest.com und richfieldinvest.com.

Nach den Feststellungen der Finanzaufsicht wurden unter dem Namen Richfield Invest SA insbesondere Festgeldanlagen und Anlageberatung ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Zudem sei zu Unrecht behauptet worden, das Angebot unterliege der Aufsicht von BaFin und Schweizer FINMA.

Für Anleger ist das wesentlich konkreter als eine negative Internetbewertung. Die behördliche Warnung belegt aufsichtsrechtliche Probleme, ersetzt allerdings keinen individuellen strafrechtlichen Betrugsnachweis.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Festgeld bei Richfield Invest: Die entscheidende Kontrollfrage

Anders als bei einem gewöhnlichen Trading-Konto geht es bei einem Festgeldangebot um eine vermeintlich sichere, verzinste Einlage.

Ich empfehle deshalb, die angeblich kontoführende Bank unabhängig zu kontaktieren. Existiert das Festgeldkonto tatsächlich auf Ihren Namen? Hat die Bank die Anlage bestätigt? Stimmen IBAN und Empfänger mit den Vertragsunterlagen überein?

Eine Festgeldbescheinigung allein beweist nicht, dass das Geld bei einer Bank angelegt wurde. Gerade diese Prüfung kann bei Richfield Invest SA wichtiger sein als jede Renditeberechnung.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Steuern, Kontofreigaben oder Bearbeitungsgebühren.
  2. Sofort Ihre Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf beziehungsweise eine Betrugsmeldung veranlassen.
  3. Verträge und Festgeldbestätigungen sichern, einschließlich aller genannten Bank- und Unternehmensdaten.
  4. E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Gesprächsnotizen aufbewahren, insbesondere konkrete Zins- und Sicherheitsversprechen.
  5. Empfänger und IBAN dokumentieren, auch bei mehreren Überweisungen auf unterschiedliche Konten.
  6. Screenshots von richfield-invest.com erstellen, insbesondere von Kontoübersichten und Auszahlungsanträgen.
  7. Ihre digitalen Zugänge schützen: Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Fernwartungssoftware kontrollieren.

Ich rate außerdem, keine weiteren Ausweiskopien zu versenden. Bei bereits übermittelten Identitätsdokumenten sollte ein möglicher Datenmissbrauch mitbedacht werden.

Richfield Invest SA und der mögliche Missbrauch fremder Firmendaten

Öffentliche Recherchen weisen auf eine mögliche Verwendung von Unternehmensdaten einer anders bezeichneten Schweizer Gesellschaft hin.

Daraus darf nicht geschlossen werden, dass diese Gesellschaft selbst hinter richfield-invest.com steht oder für mögliche Verluste verantwortlich ist.

Für meine Prüfung ist die Trennung zwischen behaupteter Unternehmensidentität und tatsächlichem Zahlungsempfänger zentral. Ich empfehle, Registerauszüge, verwendete Firmennamen und Zahlungsbelege nicht ungeprüft gleichzusetzen.

Richfield Invest Geld zurück: Welche Wege realistisch sind

Bei einer Banküberweisung zählt zunächst Geschwindigkeit. Ein Rückruf kann versucht werden; eine bereits ausgeführte Überweisung lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres rückgängig machen.

Zivilrechtlich kommen bei nachgewiesener Täuschung insbesondere § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und § 826 BGB infrage. Je nach Zahlungskonstellation ist auch § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu prüfen.

Eine Haftung der überweisenden Bank besteht nicht automatisch. Ich untersuche deshalb mögliche Ansprüche gegen tatsächliche Empfänger und weitere nachweisbar beteiligte Personen gesondert.

Vorsicht vor dem zweiten Betrugsversuch

Wer Geld über Richfield Invest SA verloren hat, kann später von angeblichen Rückholunternehmen kontaktiert werden.

Versprochen wird dann beispielsweise, das Festgeld sei bereits sichergestellt. Für die Auszahlung müsse lediglich eine Verwaltungsgebühr bezahlt werden.

Mein Rat: Zahlen Sie nichts für eine angeblich garantierte Rückholung. Geben Sie auch vermeintlichen Behördenvertretern keine Zugangsdaten heraus.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Rechtliche Hilfe zu Richfield Invest SA

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit Richfield Invest SA (richfield-invest.com). Wir verfolgen die rechtlichen Möglichkeiten zivilrechtlich und strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Arbeit sehr zufrieden.

Über broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Ich prüfe die Festgeldunterlagen, die tatsächlichen Zahlungsempfänger, mögliche Täuschungshandlungen und durchsetzbare Ansprüche. Anschließend bewerte ich die nächsten außergerichtlichen, strafrechtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Schritte.

Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Angesichts der ausdrücklichen BaFin-Warnung sollten Betroffene ihre Möglichkeiten jedoch möglichst früh prüfen lassen.