TradeVest (tradevestassets.com): Betrugsverdacht – Rechtsanwalt vertritt bereits einen Anleger
Wer bei TradeVest (tradevestassets.com) investiert hat und sein Geld nicht zurückerhält, sollte umgehend die Zahlungswege überprüfen lassen. Bei einem möglichen Anlagebetrug zählen insbesondere die tatsächlichen Zahlungsempfänger, die Kommunikation mit dem Anbieter und die Nachweise über versprochene Auszahlungen. Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit TradeVest – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.
Ich befasse mich damit bereits im Rahmen einer konkreten Mandatsbearbeitung mit TradeVest. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit sehr zufrieden. Wir schöpfen die rechtlich tragfähigen Möglichkeiten aus, um den Sachverhalt aufzuklären und finanzielle Ansprüche geltend zu machen.
Ein strafbarer Betrug ist damit noch nicht abschließend nachgewiesen. Betroffene sollten jedoch nicht abwarten, bis möglicherweise weitere Gelder verloren gehen. Über broker-betrug.de können sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
TradeVest: Warum die Rückforderung nicht erst bei der verweigerten Auszahlung beginnt
Der wichtigste Beweis kann bereits Wochen oder Monate vor einer gescheiterten Auszahlung entstanden sein: die ursprüngliche Aufforderung zur Einzahlung.
Welche Rendite wurde versprochen? Welche Risiken wurden erläutert? Wer gab die Zahlungsanweisung? Und weshalb wurde möglicherweise auf ein Konto überwiesen, dessen Inhaber nicht mit TradeVest übereinstimmt?
Ich empfehle Anlegern, diese Informationen in einer chronologischen Darstellung zusammenzuführen.
Bei der rechtlichen Prüfung ist entscheidend, ob eine nachweisbare Täuschung für die jeweilige Vermögensverfügung ursächlich war. Eine spätere Auszahlungsschwierigkeit allein beweist noch keinen Betrug.
tradevestassets.com: Die Betreiberidentität muss überprüfbar sein
Bei der Prüfung von tradevestassets.com steht zunächst die Frage nach dem tatsächlichen Vertragspartner im Mittelpunkt.
Eine Handelsplattform kann mit einem Unternehmensnamen auftreten, ohne dass daraus bereits hervorgeht, welche juristische Person die Geschäfte tatsächlich verantwortet.
Ich rate Betroffenen, Impressumsangaben, Vertragsbedingungen, Rechnungen und Zahlungsempfänger miteinander zu vergleichen. Behauptete Registrierungen und Finanzlizenzen müssen bei den zuständigen Stellen überprüfbar sein.
Eine Unternehmensregistrierung ist nicht mit einer Erlaubnis für regulierte Investmentdienstleistungen gleichzusetzen.
Ein laufendes Mandat: Wie ich gegen TradeVest juristisch vorgehe
Ich vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit TradeVest und bearbeite seine Angelegenheit sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.
Diese doppelte rechtliche Betrachtung ist wesentlich: Während das Strafrecht mögliche Täuschungshandlungen und Verantwortlichkeiten untersucht, geht es zivilrechtlich um die Durchsetzung finanzieller Ansprüche.
Bei der Aufarbeitung prüfe ich insbesondere, welche Personen oder Unternehmen als Anspruchsgegner infrage kommen und welche Beweise die jeweiligen Ansprüche stützen können.
Mein Mandant ist mit meiner bisherigen Tätigkeit sehr zufrieden. Einzelheiten seines persönlichen Falls bleiben selbstverständlich vertraulich.
TradeVest Auszahlung: Warum nachträgliche Forderungen ein Warnsignal sind
Wenn eine Auszahlung bei TradeVest von zusätzlichen Gebühren, angeblichen Steuern oder einer weiteren Einzahlung abhängig gemacht wird, sollten Betroffene besonders vorsichtig sein.
Ich empfehle, die Forderung schriftlich begründen zu lassen und vor einer Zahlung die rechtliche Grundlage zu überprüfen.
Sichern Sie Auszahlungsanträge, E-Mail-Antworten und Nachrichten der Ansprechpartner. Auch ein Wechsel der Begründung kann für die spätere Sachverhaltsaufklärung relevant sein.
Angezeigte Gewinne auf tradevestassets.com sind nicht automatisch mit tatsächlich verfügbarem Geld gleichzusetzen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
TradeVest und die behauptete BaFin-Lizenz: Ein entscheidender Prüfpunkt
Bei tradevestassets.com fällt eine konkrete Angabe auf: Die Website bezeichnet sich als Angebot der Tradevest Digital Assets GmbH mit Sitz in München und nennt die BaFin-ID 10162132.
Eine Gesellschaft dieses Namens wird auch im Impressum der Tradevest-Gruppe unter tradevest.ai mit dieser BaFin-ID aufgeführt. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass tradevestassets.com tatsächlich von dieser Gesellschaft betrieben wird.
Ich empfehle deshalb, die Domainzugehörigkeit und die Vertragsbeziehung über unabhängig ermittelte Kontaktdaten der registrierten Gesellschaft zu verifizieren. Besonders wichtig ist der Abgleich mit dem tatsächlichen Zahlungsempfänger.
Ein möglicher Identitätsmissbrauch muss bei der rechtlichen Prüfung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
- Keine weiteren Einzahlungen leisten, insbesondere keine angeblichen Freischaltungsgebühren oder Steuerzahlungen.
- Beweise vollständig sichern: Kontostände, Auszahlungsanträge, Vertragsunterlagen und sämtliche Nachrichten.
- Empfängerdaten erfassen: IBAN, Kontoinhaber, Zahlungsreferenzen und gegebenenfalls Kryptoadressen.
- Bank unverzüglich informieren: Rückrufmöglichkeiten für Überweisungen und gegebenenfalls Kartenreklamationen prüfen.
- Zugänge absichern: Fernwartungssoftware kontrollieren, Passwörter ändern und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
- Identitätsdokumente schützen: Keine weiteren Ausweiskopien versenden und möglichen Datenmissbrauch dokumentieren.
- Anwaltliche Prüfung veranlassen: Zahlungswege, Anspruchsgegner und strafrechtliche Verdachtsmomente untersuchen lassen.
Geld zurück von tradevestassets.com: Welche Ansprüche bestehen können
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder aus § 826 BGB bestehen.
Auch bereicherungsrechtliche Ansprüche gemäß § 812 Abs. 1 BGB kommen abhängig von den konkreten Umständen infrage.
Ich prüfe im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit zu TradeVest sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten. Entscheidend sind die Identität der Beteiligten, die vorhandenen Beweise und die tatsächlichen Geldflüsse.
Eine Strafanzeige führt nicht automatisch zur Rückzahlung. Ebenso wenig haftet eine Bank allein deshalb, weil ein Kunde eine später bereute Überweisung selbst autorisiert hat.
Vorsicht vor angeblichen Rückholunternehmen
Wer bei TradeVest Geld verloren hat, kann erneut zum Ziel betrügerischer Kontaktaufnahmen werden.
Angebliche Blockchain-Ermittler, Behördenmitarbeiter oder Rückholfirmen versprechen möglicherweise eine schnelle Erstattung gegen Vorauszahlung.
Ich empfehle, solche Forderungen nicht zu erfüllen, bevor Identität und rechtliche Grundlage unabhängig überprüft wurden.
Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Bereits zivilrechtlich und strafrechtlich zu TradeVest tätig
Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, vertrete bereits einen Mandanten im Zusammenhang mit TradeVest (tradevestassets.com) – zivilrechtlich und strafrechtlich. Mein Mandant ist mit meiner bisherigen anwaltlichen Arbeit sehr zufrieden. Wir verfolgen die rechtlich tragfähigen Möglichkeiten mit Nachdruck.
Wenn Sie ebenfalls betroffen sind, können Sie über broker-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Ich prüfe Ihre Zahlungswege, die verfügbaren Beweise, mögliche Anspruchsgegner und die nächsten rechtlichen Schritte. Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden. Je früher die entscheidenden Informationen gesichert werden, desto besser lassen sich bestehende Handlungsmöglichkeiten beurteilen.