Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Broker Betrug?

Valgreen Festgeldbetrug? Anwalt muss Ansprüche und Beweise prüfen

Veröffentlicht am 14.10.2026 –

„Ihr Geld liegt bereits bei unserer Partnerbank.“ Dieser Satz klingt beruhigend. Rechtlich beantwortet er jedoch noch lange nicht die entscheidende Frage: Hat der Anleger gegen diese angebliche Partnerbank überhaupt einen eigenen Zahlungsanspruch? Gerade bei Festgeldbetrug können Vermittler, Vertragspartner und angebliche Zahlstellen unterschiedliche Rollen haben. Bei Valgreen würde ich deshalb nicht nur fragen, wo das Geld angeblich liegt, sondern wer wem gegenüber tatsächlich zur Auszahlung verpflichtet sein soll.

Wenn Sie im Zusammenhang mit Valgreen auf das Angebot unter valgreen.ch gestoßen sind, sollten Sie die dortigen Angaben und Ihre Unterlagen sorgfältig miteinander abgleichen. Auch die weiteren genannten Internetadressen valgreen.xyz, valgreen-ag.com, valgreentrad.com können für die Zuordnung Ihrer Kontakte wichtig sein. Allein aus einer Domain oder E-Mail-Adresse lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Valgreen investiert hat und in seinen Unterlagen mehrere Gesellschaften, Banken oder Zahlungsstellen findet, kann mir den Vorgang über broker-betrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Bitte achten Sie bei Valgreen besonders auf eine mögliche Verwechslung: Nach den vorliegenden Hinweisen liegt ein Identitäts- beziehungsweise Namensmissbrauch nahe. Wenn Ihnen die Website valgreen.ch unter einem bekannten Unternehmensnamen begegnet ist, bedeutet das nicht, dass das echte Unternehmen dieses Angebot betreibt oder dafür verantwortlich ist. Prüfen Sie deshalb die genaue Firmierung, die offiziellen Kontaktdaten und die Identität Ihres Vertragspartners. Der tatsächlich existierende Namensträger darf nicht mit möglichen Tätern gleichgesetzt werden.

Drei Namen im Vertrag bedeuten nicht drei Schuldner

Ein lebensnaher Fall: Eine Anlegerin überweist 70.000 Euro. Auf dem Antrag steht ein Vermittler, in der Bestätigung wird eine andere Gesellschaft genannt und eine dritte Firma soll das Festgeld „verwahren“.

Als die Laufzeit endet, verweist jeder auf den anderen.

Genau hier würde ich eine einfache Zuordnung erstellen: Wer hat welche konkrete Leistung versprochen? Wer sollte das Kapital entgegennehmen? Wer sollte Zinsen zahlen? Wer schuldete laut Vertrag die Rückzahlung?

Meine Empfehlung bei Festgeldbetrug: Markieren Sie in sämtlichen Unterlagen jede Gesellschaft mit einer eigenen Farbe. So lässt sich häufig schnell erkennen, ob Namen lediglich werblich erwähnt werden oder tatsächlich vertragliche Pflichten übernehmen.

Valgreen: Ein Vertrag kann einem Dritten ein eigenes Recht geben

Eine besondere Konstruktion regelt § 328 BGB. Danach können zwei Vertragsparteien vereinbaren, dass eine Leistung an einen Dritten erfolgen soll und dieser Dritte unmittelbar das Recht erhält, die Leistung selbst zu verlangen. Ob ein solches eigenes Forderungsrecht entsteht, hängt bei fehlender ausdrücklicher Regelung insbesondere vom Vertragszweck und den Umständen ab.

Bei Valgreen könnte das beispielsweise relevant werden, wenn ein Ehepartner den Festgeldvertrag abschließt, die Auszahlung nach Vertragsende aber ausdrücklich an den anderen Ehepartner erfolgen soll.

Oder stellen Sie sich vor: Der Vertrag enthält ausdrücklich die Regelung, dass eine bestimmte Bank 50.000 Euro unmittelbar an den Anleger auszahlen soll. Dann muss geprüft werden, ob daraus tatsächlich ein eigenes Forderungsrecht gegenüber dieser Stelle entstanden ist.

Wichtig ist deshalb: Eine Formulierung wie „Auszahlung erfolgt über Bank Y“ ist nicht automatisch dasselbe wie „Bank Y schuldet dem Anleger die Auszahlung“.

Versprechen, eine fremde Schuld zu begleichen, reicht nicht immer

Besonders tückisch können Formulierungen sein, die nach einer zusätzlichen Sicherheit klingen.

Nach § 329 BGB gilt bei einer sogenannten Erfüllungsübernahme im Zweifel gerade nicht, dass der ursprüngliche Gläubiger unmittelbar gegen denjenigen vorgehen kann, der gegenüber seinem Vertragspartner die Befriedigung des Gläubigers zugesagt hat.

Ein Beispiel: Nach Problemen bei Valgreen schreibt eine zweite Gesellschaft: „Wir haben gegenüber dem Vermittler die Abwicklung sämtlicher Kundenzahlungen übernommen.“

Ein Anleger könnte daraus schließen, nun direkt diese Gesellschaft auf 100.000 Euro verklagen zu können. Genau das würde ich nicht ungeprüft annehmen.

Meine Handlungsempfehlung: Fordern Sie bei solchen Aussagen die konkrete rechtliche Grundlage an. Gibt es einen Vertrag, aus dem Sie selbst Rechte erwerben? Oder existiert lediglich eine interne Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen?

Diese Unterscheidung kann für die Auswahl des richtigen Anspruchsgegners entscheidend sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Valgreen: „Partnerbank“ ist für mich zunächst nur eine Behauptung

Ein typischer Festgeldfall läuft so: Ein Anleger überweist 125.000 Euro an Valgreen. Im Verkaufsgespräch heißt es, das Geld werde anschließend bei einer bekannten europäischen Bank angelegt. Nach Ablauf von zwölf Monaten kommt keine Auszahlung.

Der Vermittler schreibt: „Wir warten noch auf die Freigabe unserer Partnerbank.“

In dieser Situation würde ich nicht wochenlang ausschließlich mit dem Vermittler diskutieren. Ich würde anhand der Vertragsunterlagen klären, welche rechtliche Funktion die angebliche Bank überhaupt haben soll.

Ganz konkret sollten Anleger folgende Dokumente nebeneinanderlegen: Antrag, Vertragsbestätigung, Zahlungsanweisung und sämtliche Unterlagen, in denen die Bank genannt wird. Entscheidend ist, wer dort als Schuldner der Rückzahlung bezeichnet wird.

Für Ihre eigene Dokumentation zu Valgreen ist auch valgreen.ch relevant: Sichern Sie die Adresse, Bildschirmfotos der Angebotsseite, Vertragsunterlagen und den zeitlichen Verlauf Ihrer Kommunikation. So können Sie später nachvollziehbar zeigen, welches Angebot Ihnen konkret unter dieser Domain präsentiert wurde, ohne allein daraus bereits einen Betrug als erwiesen anzusehen.

Eine bekannte Bank im Briefkopf oder Werbetext schafft für sich genommen noch keinen Zahlungsanspruch.

Selbst ein eigenes Recht kann Einwendungen ausgesetzt sein

Nehmen wir an, die Vertragsprüfung ergibt tatsächlich einen Vertrag zugunsten eines Dritten. Auch dann ist die rechtliche Prüfung nicht beendet.

§ 334 BGB bestimmt, dass Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag grundsätzlich auch gegenüber dem begünstigten Dritten geltend gemacht werden können.

Das lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Bei Valgreen wird eine Zahlung von 40.000 Euro zugunsten einer dritten Person vereinbart. Später entsteht Streit darüber, ob die Voraussetzungen dieser Leistung überhaupt eingetreten sind. Dann kann nicht allein mit dem Satz argumentiert werden: „Ich bin als Begünstigter genannt, also muss gezahlt werden.“

Für Festgeldgeschädigte bedeutet das: Nicht nur den Namen des Begünstigten sichern. Auch Bedingungen, Laufzeiten und Voraussetzungen des Zahlungsversprechens müssen dokumentiert werden.

Valgreen: Auch der ursprüngliche Vertragspartner kann weiterhin wichtig bleiben

§ 335 BGB enthält eine weitere interessante Regel: Soweit kein anderer Wille der Vertragsparteien anzunehmen ist, kann derjenige, der sich die Leistung an den Dritten versprechen ließ, diese Leistung an den Dritten ebenfalls verlangen – selbst wenn der Dritte ein eigenes Forderungsrecht besitzt.

Bei Valgreen kann das beispielsweise für familiäre Festgeldkonstellationen relevant sein.

Ein Vater investiert 80.000 Euro und vereinbart ausdrücklich, dass die Rückzahlung später an seine Tochter erfolgen soll. Kommt es zur Auszahlungskrise, muss genau untersucht werden, welche Rechte der Vater und welche Rechte die Tochter besitzen.

Mein praktischer Rat: Bei Anlagen zugunsten von Ehepartnern, Kindern oder anderen Personen sollten Betroffene nicht automatisch davon ausgehen, dass nur der Kontoinhaber oder nur der Begünstigte handeln kann. Entscheidend ist die konkrete Vertragsgestaltung.

Der Dritte kann ein eingeräumtes Recht sogar zurückweisen

Noch ungewöhnlicher ist § 333 BGB. Danach kann der begünstigte Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht gegenüber dem Versprechenden zurückweisen. Dann gilt es als nicht erworben.

Falls Sie wegen Valgreen bereits Zahlungen geleistet haben, vergleichen Sie die auf valgreen.ch genannten Angaben mit den Empfängerdaten Ihrer Überweisungen und etwaigen Bestätigungen. Gerade Abweichungen zwischen Webseitenauftritt, E-Mail-Kontakt und tatsächlichem Zahlungsempfänger sollten Sie festhalten und rechtlich prüfen lassen.

Das dürfte im gewöhnlichen Festgeldbetrugsfall nicht täglich vorkommen. Relevant kann es aber bei komplizierteren Familien-, Treuhand- oder Nachfolgegestaltungen werden.

Wenn bei Valgreen mehrere Personen in den Unterlagen auftauchen, würde ich deshalb auch prüfen, ob und welche Erklärungen die jeweilige Person später abgegeben hat.

Gerade ältere E-Mails sollten nicht gelöscht werden. Eine kurze Erklärung aus der Zeit vor dem Auszahlungsproblem kann später zeigen, welche Rolle eine Person tatsächlich hatte.

Bei Valgreen würde ich zuerst eine „Wer-schuldet-was?“-Tabelle bauen

Nach einer gescheiterten Festgeldanlage entsteht schnell ein Ordner mit 100 Seiten. Das Problem ist häufig nicht zu wenig Information, sondern fehlende Ordnung.

Deshalb würde ich bei Valgreen zunächst eine Tabelle mit vier Spalten erstellen: Person oder Gesellschaft – versprochene Leistung – Vertragsstelle – Beleg.

Beispiel: Vermittler A versprach die Organisation der Anlage. Gesellschaft B wird als Vertragspartner genannt. Bank C soll angeblich das Kapital halten. Person D soll später die Auszahlung erhalten.

Erst wenn diese Rollen auseinandergezogen sind, lässt sich sinnvoll prüfen, gegen wen tatsächlich vorgegangen werden kann.

Wer bei Valgreen investiert hat, sollte deshalb nicht automatisch jede im Vertrag erwähnte Gesellschaft anschreiben oder umgekehrt nur den Vermittler verfolgen. Gerade bei Festgeldbetrug kann die genaue Struktur des Zahlungsversprechens darüber entscheiden, wer überhaupt Anspruchsgegner ist.

Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit Valgreen schildern, nennen Sie bitte auch, ob Sie valgreen.ch selbst besucht haben und welche Unterlagen oder Nachrichten Sie dazu besitzen. Das erleichtert die Einordnung Ihres konkreten Falls; die Beurteilung möglicher Ansprüche hängt stets von den nachprüfbaren Umständen ab.

Betroffene können mir Verträge, Anlagebestätigungen, Zahlungsanweisungen und die Kommunikation mit Valgreen über broker-betrug.de übermitteln. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, welche Personen oder Gesellschaften rechtlich welche Rolle einnehmen und gegen wen sich mögliche Ansprüche konkret richten können.