YieldAbroad Festgeldbetrug? Anwalt muss Ansprüche und Beweise prüfen
Die Festgeldanlage über 140.000 Euro läuft noch drei Monate, als der Anleger eine ungewöhnliche E-Mail von YieldAbroad erhält: Man habe seine Anlage „vorsorglich in eine neue Produktgeneration übertragen“. Der Zinssatz bleibe unverändert, für ihn ändere sich nichts. Auf den ersten Blick klingt das nach einer technischen Anpassung. Dann fällt ihm auf: Auch die Bezeichnung der Anlage hat sich geändert. Aus „Festgeld 12 Monate“ ist „Fixed Income Select“ geworden. Das ursprünglich genannte Laufzeitende fehlt.
Wenn Sie im Zusammenhang mit YieldAbroad auf das Angebot unter yieldabroad.com gestoßen sind, sollten Sie die dortigen Angaben und Ihre Unterlagen sorgfältig miteinander abgleichen. Bewahren Sie insbesondere Nachrichten von contact@yieldabroad.com auf, sofern Sie darüber angeschrieben wurden. Allein aus einer Domain oder E-Mail-Adresse lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Bei einem möglichen Festgeldbetrug würde ich eine solche Produktveränderung nicht einfach als interne Verwaltungsmaßnahme abhaken. Mich interessiert, ob das Festgeld, das der Anleger ursprünglich abgeschlossen hat, überhaupt noch genauso beschrieben wird wie am ersten Tag.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei YieldAbroad plötzlich mit neuen Produktnamen, veränderten Laufzeiten oder einer angeblichen „Migration“ seiner Festgeldanlage konfrontiert wird, kann mir die Unterlagen über broker-betrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung übermitteln.
Aus „Festgeld 12 Monate“ wird plötzlich ein völlig neuer Produktname
Ein Anleger investiert 90.000 Euro. Auf seinem ursprünglichen Antrag steht deutlich „Festgeld 12 Monate“.
Nach einem halben Jahr schreibt der Kundenservice von einem „Capital Deposit Plan“. Der Anleger nimmt zunächst an, das sei nur eine andere Bezeichnung.
Das würde ich bei YieldAbroad nicht selbst unterstellen.
Meine Empfehlung: Schreiben Sie die ursprüngliche Produktbezeichnung exakt auf und stellen Sie jede spätere Bezeichnung daneben. Fragen Sie anschließend schriftlich, ob damit dieselbe konkrete Anlage gemeint ist.
Wichtig ist, nicht selbst Lücken zu schließen. Wenn ein Anbieter zwei unterschiedliche Begriffe verwendet, sollte er erklären, wie sie zusammenhängen.
Bei YieldAbroad bekommt die Anlage plötzlich eine neue Laufzeit
Eine Anlegerin legt 125.000 Euro vom 1. Februar bis zum 1. Februar des Folgejahres an. Im Oktober erhält sie eine Übersicht von YieldAbroad. Dort steht plötzlich: „Restlaufzeit: 9 Monate.“
Das passt nicht.
Vielleicht gibt es eine Erklärung. Ich würde sie aber nicht selbst erfinden.
Meine Handlungsempfehlung: Rechnen Sie bei jeder neuen Übersicht das Laufzeitende nach. Ausgangsdatum, vereinbarte Laufzeit und angezeigtes Enddatum gehören nebeneinander.
Gerade bei einem möglichen Festgeldbetrug können Monate zwischen Vertragsschluss und Auszahlung liegen. Kleine Veränderungen werden deshalb leicht übersehen.
Aus einem scheinbaren Datumsfehler kann später die Behauptung entstehen, das Kapital sei überhaupt noch nicht fällig.
„Ihre Anlage wurde migriert“ – aber wohin?
Ein lebensnaher Fall: Ein Anleger wartet auf 180.000 Euro. Vier Wochen vor Fälligkeit erklärt YieldAbroad, ältere Festgeldprodukte würden auf eine neue Plattform „migriert“.
Der Anleger fragt, was das bedeutet.
Antwort: „Nur eine systemtechnische Umstellung.“
Dann möchte ich Details.
Bleibt der ursprüngliche Anlagebetrag unverändert? Bleibt der Auszahlungstag identisch? Bleibt derselbe Vertrag bestehen? Welche neue Produktbezeichnung wird verwendet?
Meine Empfehlung: Lassen Sie sich bei einer angeblichen Migration nicht nur bestätigen, dass „alles gleich bleibt“. Fragen Sie die wichtigsten Eckdaten einzeln ab.
Bei 180.000 Euro sind vier konkrete Antworten wertvoller als ein beruhigender Satz.
Die Zinsanzeige verändert sich kurz vor dem Laufzeitende
Ein Anleger hat 100.000 Euro zu einem fest vereinbarten Zinssatz angelegt. Zwei Monate vor Fälligkeit entdeckt er in einer neuen Übersicht eine abweichende Prozentangabe.
YieldAbroad erklärt, dort werde lediglich eine „aktualisierte Produktrendite“ angezeigt.
Auch hier würde ich nicht sofort darüber diskutieren, welche Zahl richtig ist.
Ich würde zunächst dokumentieren, wann die abweichende Angabe erstmals auftauchte.
Meine Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie bei jeder neuen Festgeldübersicht fünf Kerndaten mit dem ursprünglichen Abschluss: Anlagebetrag, Produktname, Beginn, Laufzeitende und vereinbarte Verzinsung.
Das dauert wenige Minuten und kann verhindern, dass eine schleichende Veränderung erst nach Monaten auffällt.
Für Ihre eigene Dokumentation zu YieldAbroad ist auch yieldabroad.com relevant: Sichern Sie die Adresse, Bildschirmfotos der Angebotsseite, Vertragsunterlagen und den zeitlichen Verlauf Ihrer Kommunikation. So können Sie später nachvollziehbar zeigen, welches Angebot Ihnen konkret unter dieser Domain präsentiert wurde, ohne allein daraus bereits einen Betrug als erwiesen anzusehen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Bei YieldAbroad wird aus einem Festgeld plötzlich eine „Strategie“
Eine Anlegerin hat 160.000 Euro angelegt. Anfangs sprechen sämtliche Unterlagen von Festgeld.
Später erhält sie von YieldAbroad eine Nachricht über die „erfolgreiche Fortführung Ihrer Anlagestrategie“.
Sie fragt nach.
Der Berater antwortet, das sei lediglich eine interne Bezeichnung.
Dann würde ich wissen wollen: Was genau wird hier „fortgeführt“?
Meine Empfehlung bei Festgeldbetrugsfällen: Achten Sie auf Wörter, die plötzlich eine aktive Anlageentscheidung suggerieren, obwohl Sie lediglich ein Festgeld mit festem Ende abgeschlossen haben wollten.
Begriffe wie „Strategie“, „Portfolio“, „Programm“ oder „Modell“ sollten nicht einfach mit dem ursprünglich verwendeten Begriff gleichgesetzt werden.
Schreiben Sie zurück, welches konkrete Produkt Sie nach Ihrer Dokumentation abgeschlossen haben, und bitten Sie um Einordnung der neuen Bezeichnung.
Eine neue Vertragsnummer kann eine neue Geschichte eröffnen
Ein Ehepaar investiert 220.000 Euro. Die Anlage läuft unter einer bestimmten Vertragsreferenz. Nach zehn Monaten schickt YieldAbroad eine „aktualisierte Anlageübersicht“.
Darin steht eine völlig neue Referenz.
Das Ehepaar denkt zunächst, die Nummer sei wegen einer Systemumstellung geändert worden.
Ich würde trotzdem nachfragen: Welche Verbindung besteht zwischen alter und neuer Referenz? Seit wann gilt die neue? Ist die ursprüngliche Festgeldanlage darunter vollständig übernommen worden?
Meine Handlungsempfehlung: Alte Referenzen niemals aus der eigenen Übersicht löschen. Schreiben Sie neue Nummern daneben und verbinden Sie sie erst dann miteinander, wenn der Zusammenhang nachvollziehbar erklärt wurde.
Falls Sie wegen YieldAbroad bereits Zahlungen geleistet haben, vergleichen Sie die auf yieldabroad.com genannten Angaben mit den Empfängerdaten Ihrer Überweisungen und etwaigen Bestätigungen. Gerade Abweichungen zwischen Webseitenauftritt, E-Mail-Kontakt und tatsächlichem Zahlungsempfänger sollten Sie festhalten und rechtlich prüfen lassen.
Gerade wenn später mehrere Nummern genannt werden, kann sonst kaum noch festgestellt werden, welche Korrespondenz zu welcher Anlage gehört.
Bei YieldAbroad sollte ein neues Produkt niemals stillschweigend zur neuen Ausgangslage werden
Ein besonders wichtiger Moment entsteht, wenn der Anleger selbst beginnt, die neue Sprache zu übernehmen.
Aus „meinem Festgeld über 130.000 Euro“ wird irgendwann „meinem Select-Plan“. Genau dadurch kann die ursprüngliche Vereinbarung gedanklich in den Hintergrund geraten.
Ich würde das vermeiden.
Meine Empfehlung: Verwenden Sie in wichtigen Schreiben weiterhin die ursprüngliche Anlagebezeichnung und ergänzen Sie die spätere Bezeichnung nur erklärend.
So bleibt bei YieldAbroad sichtbar, womit der Vorgang tatsächlich begonnen hat.
Das gilt besonders, wenn nach einer Umbenennung plötzlich neue Bedingungen, andere Laufzeiten oder weitere Entscheidungen des Anlegers behauptet werden.
Ich würde bei YieldAbroad einen „Festgeld-Steckbrief“ anlegen
Bei einem möglichen Festgeldbetrug kann ich eine lange Korrespondenz wesentlich schneller verstehen, wenn die ursprüngliche Anlage auf einer einzigen Seite festgehalten wird.
Darauf gehören die grundlegenden Daten zum Abschluss: Produktbezeichnung, investierter Betrag, Beginn, vereinbartes Ende und Verzinsung. Daneben notiere ich jede spätere Veränderung mit Datum und Quelle.
So wird aus 80 Seiten Kommunikation eine verständliche Entwicklung.
Bei YieldAbroad würde ich insbesondere darauf achten, ob sich Produktname oder Laufzeit verändern, ob neue Referenzen auftauchen und ob eine angebliche Migration kurz vor der Auszahlung eingeführt wird. Betroffene sollten solche Änderungen nicht stillschweigend übernehmen, sondern konkret nach ihrem Verhältnis zur ursprünglichen Festgeldanlage fragen.
Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit YieldAbroad schildern, nennen Sie bitte auch, ob Sie yieldabroad.com selbst besucht haben und welche Unterlagen oder Nachrichten Sie dazu besitzen. Das erleichtert die Einordnung Ihres konkreten Falls; die Beurteilung möglicher Ansprüche hängt stets von den nachprüfbaren Umständen ab.
Wer bei YieldAbroad Betrug oder Festgeldbetrug vermutet und feststellt, dass seine Anlage heute anders bezeichnet oder beschrieben wird als beim Abschluss, kann mir die verschiedenen Unterlagen über broker-betrug.de übermitteln. Für meine kostenfreie Ersteinschätzung interessiert mich besonders die Entwicklung vom ersten Beratungsgespräch bis zur heutigen Darstellung: Was wurde ursprünglich als Festgeld vereinbart – und wann begann YieldAbroad, daraus etwas anderes zu machen?