Zinskontor Festgeldbetrug? Anwalt muss Ansprüche und Beweise prüfen
Es ist kurz nach 8 Uhr morgens, als der Anleger sein Onlinebanking öffnet. Die 105.000 Euro aus seiner Festgeldanlage fehlen weiterhin. Dafür liegt eine neue Nachricht von Zinskontor vor: Man habe den Betrag selbstverständlich zur Auszahlung gebracht, der Anleger müsse die Leistung jetzt nur noch „ordnungsgemäß annehmen“. Was zunächst nach einer weiteren Ausrede klingt, führt zu einer praktisch interessanten Frage: Was passiert eigentlich, wenn ein Anbieter behauptet, die geschuldete Auszahlung ordnungsgemäß angeboten zu haben – der Anleger habe sie aber verhindert?
Wenn Sie im Zusammenhang mit Zinskontor auf das Angebot unter zinskontor.com gestoßen sind, sollten Sie die dortigen Angaben und Ihre Unterlagen sorgfältig miteinander abgleichen. Allein aus einer Domain oder E-Mail-Adresse lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Gerade bei möglichen Festgeldbetrugsfällen kann eine solche Darstellung plötzlich auftauchen. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Zinskontor mit der Behauptung konfrontiert wird, die Auszahlung sei an ihm selbst gescheitert, kann mir den konkreten Ablauf über broker-betrug.de schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
„Wir wollten zahlen, Sie haben nicht mitgewirkt“
Ein lebensnaher Fall: Eine Anlegerin wartet auf 70.000 Euro. Der Anbieter schreibt, das Geld könne ausgezahlt werden, sobald sie ein bestimmtes Konto bestätigt. Die Anlegerin hatte ihre Bankverbindung allerdings bereits bei Vertragsabschluss angegeben und mehrfach wiederholt.
Zwei Wochen später heißt es plötzlich, sie habe die Auszahlung selbst verhindert.
Hier würde ich nicht telefonieren und versuchen, die Angelegenheit informell „irgendwie zu klären“. Ich würde schriftlich festhalten, wann welche Bankverbindung mitgeteilt wurde und welche konkrete Mitwirkung jetzt zusätzlich verlangt wird.
Für den sogenannten Annahmeverzug kommt es nämlich darauf an, ob die geschuldete Leistung tatsächlich so angeboten wird, wie sie zu bewirken ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet dabei zwischen einem tatsächlichen und unter bestimmten Voraussetzungen einem wörtlichen Angebot.
Bei Festgeldbetrug ist deshalb die entscheidende Frage nicht, ob irgendeine Auszahlung angeboten wurde. Entscheidend ist, was konkret angeboten wurde.
Bei Zinskontor sollte ein „Auszahlungsangebot“ bis ins Detail geprüft werden
Stellen Sie sich vor, Zinskontor schuldet nach Darstellung des Anlegers 120.000 Euro. Statt einer Überweisung erhält er die Nachricht: „80.000 Euro stehen zur Auszahlung bereit. Bestätigen Sie bitte, dass damit die Anlage abgeschlossen ist.“
Das ist keine belanglose Zahlungsankündigung.
Wenn ein Schuldner nur einen Teil der verlangten Summe anbietet und zugleich eine zusätzliche Erklärung verlangt, sollte genau dokumentiert werden, unter welchen Bedingungen das Geld überhaupt verfügbar sein soll.
Meine Empfehlung: Antworten Sie nicht nur mit „Ich möchte mein Geld“. Schreiben Sie konkret, welchen Betrag Sie verlangen, auf welches bereits bekannte Konto gezahlt werden kann und dass Sie keine zusätzlichen Erklärungen abgeben möchten, deren Bedeutung für die Restforderung unklar ist.
Bei Zinskontor würde ich insbesondere Screenshots des Kundenbereichs sichern, wenn dort gleichzeitig ein anderer Auszahlungsbetrag angezeigt wird als in den E-Mails.
Wenn plötzlich persönliche Abholung verlangt wird
Ein ungewöhnlicherer Fall: Der Anleger hat sein Festgeld vollständig online abgeschlossen. Sämtliche Zahlungen liefen per Überweisung. Nach Fälligkeit erklärt der Anbieter plötzlich, die 95.000 Euro könnten ausschließlich persönlich in einer ausländischen Niederlassung abgeholt werden.
Der Anleger müsse dazu innerhalb von fünf Tagen erscheinen.
Auch hier würde ich nicht vorschnell akzeptieren, dass nun der Anleger das Problem verursacht.
Bei Zinskontor würde ich zuerst den ursprünglichen Vertrag prüfen: Wie sollte die Rückzahlung erfolgen? Welche Bankverbindung wurde vereinbart? Wurde jemals eine persönliche Abholung vorgesehen?
Meine Handlungsempfehlung lautet: Jede nachträgliche Veränderung des Auszahlungswegs schriftlich hinterfragen. Bitten Sie um Erklärung, warum die ursprünglich vorgesehene Zahlungsweise plötzlich nicht mehr möglich sein soll.
Gerade bei einem möglichen Festgeldbetrug können nachträglich erfundene Bedingungen dazu dienen, weitere Verzögerungen dem Anleger zuzuschreiben.
Zinskontor: Eine falsche Kontonummer kann die Geschichte tatsächlich verändern
Nicht jede gescheiterte Zahlung muss allerdings erfunden sein.
Ein Anleger wechselt während der zweijährigen Laufzeit seine Bank. Das alte Konto wird geschlossen. Bei Zinskontor ist weiterhin die frühere IBAN hinterlegt. Am Auszahlungstag versucht der Anbieter tatsächlich, 60.000 Euro auf dieses Konto zu überweisen.
Jetzt sollte der Anleger den eigenen Anteil an der Situation nicht ignorieren.
Mein Rat: Kontrollieren Sie spätestens einige Wochen vor Fälligkeit, welche Auszahlungskontoverbindung im Vertrag oder Kundenbereich gespeichert ist. Hat sich diese geändert, teilen Sie die neue IBAN nachvollziehbar und rechtzeitig mit und bewahren Sie den Nachweis dieser Mitteilung auf.
So lässt sich später eindeutig zeigen, dass Zinskontor die richtigen Informationen besaß.
Bei hohen Festgeldbeträgen würde ich eine Änderung der Auszahlungskontoverbindung außerdem nicht nur telefonisch durchgeben.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
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Ein wörtliches Angebot kann unter bestimmten Umständen ausreichen
Das Gesetz kennt Situationen, in denen der Schuldner die Leistung nicht tatsächlich anbieten muss. Ein wörtliches Angebot kann beispielsweise genügen, wenn der Gläubiger zuvor erklärt hat, die Leistung nicht anzunehmen, oder wenn für die Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist.
Für Ihre eigene Dokumentation zu Zinskontor ist auch zinskontor.com relevant: Sichern Sie die Adresse, Bildschirmfotos der Angebotsseite, Vertragsunterlagen und den zeitlichen Verlauf Ihrer Kommunikation. So können Sie später nachvollziehbar zeigen, welches Angebot Ihnen konkret unter dieser Domain präsentiert wurde, ohne allein daraus bereits einen Betrug als erwiesen anzusehen.
Das klingt theoretisch, kann aber sehr praktisch werden.
Angenommen, ein Anleger soll nach Ende der Festgeldanlage eine aktuelle Auszahlungskontonummer mitteilen. Zinskontor fordert ihn nachweisbar dazu auf. Der Anleger reagiert sechs Wochen überhaupt nicht.
Dann unterscheidet sich dieser Sachverhalt erheblich von einem Fall, in dem sämtliche Informationen längst vorliegen und trotzdem nicht gezahlt wird.
Meine Empfehlung lautet deshalb: Seriöse, nachvollziehbare Rückfragen zur Auszahlung nicht ignorieren. Beantworten Sie sie schriftlich und speichern Sie Ihre Antwort.
So nehmen Sie dem Anbieter später die Möglichkeit, eine Verzögerung pauschal mit fehlender Mitwirkung zu erklären.
Bei Zinskontor würde ich neue Bedingungen niemals kommentarlos erfüllen
Ein anderer Anleger erwartet 200.000 Euro. Zwei Tage vor Auszahlung schreibt Zinskontor, für die Auszahlung müsse zunächst eine „Liquiditätsbestätigung“ unterschrieben werden. Darin soll der Anleger bestätigen, dass er das Geld anschließend mindestens sechs Monate auf seinem Girokonto belässt.
Warum sollte das für die Rückzahlung eines fälligen Festgeldes erforderlich sein?
Genau diese Frage würde ich schriftlich stellen.
Ich empfehle Betroffenen, neue Auszahlungsvoraussetzungen in drei Kategorien einzuteilen: bereits vertraglich vereinbart, nachvollziehbar neu erforderlich oder völlig überraschend.
In die letzte Kategorie gehören Anforderungen, deren Zusammenhang mit einer gewöhnlichen Rückzahlung nicht erkennbar ist. Dort würde ich besonders vorsichtig sein.
Zinskontor behauptet später: „Der Kunde wollte gar keine Auszahlung“
Telefonate können hier zum Problem werden.
Ein Anleger sagt seinem Berater: „Wenn die Auszahlung wirklich noch zwei Tage braucht, kann ich warten.“ Monate später behauptet Zinskontor, der Anleger habe einer Verschiebung zugestimmt.
Falls Sie wegen Zinskontor bereits Zahlungen geleistet haben, vergleichen Sie die auf zinskontor.com genannten Angaben mit den Empfängerdaten Ihrer Überweisungen und etwaigen Bestätigungen. Gerade Abweichungen zwischen Webseitenauftritt, E-Mail-Kontakt und tatsächlichem Zahlungsempfänger sollten Sie festhalten und rechtlich prüfen lassen.
Deshalb empfehle ich nach einem solchen Gespräch eine kurze schriftliche Klarstellung: „Mein heutiges Gespräch ändert nichts an meinem Auszahlungswunsch über 85.000 Euro.“
Das ist lebensnah und einfach.
Gerade wenn ständig neue Termine genannt werden, sollte nach jedem wesentlichen Telefonat feststehen, ob der Anleger weiterhin vollständige Auszahlung verlangt oder tatsächlich einer Veränderung zugestimmt hat.
Wenn das Geld wirklich angeboten wird, zählt die genaue Situation
Bei einem möglichen Festgeldbetrug sollte man nicht automatisch jede Behauptung des Anbieters zurückweisen. Man sollte sie überprüfbar machen.
Wenn Zinskontor sagt, 150.000 Euro könnten sofort ausgezahlt werden, würde ich konkret fragen: Welcher Betrag? Auf welchem Zahlungsweg? Zu welchem Zeitpunkt? Welche Handlung des Anlegers fehlt noch? Auf welcher Grundlage wird sie verlangt?
Ein seriöses Auszahlungsverfahren sollte auf solche Fragen konkrete Antworten ermöglichen.
Wer dagegen heute eine neue Bankbestätigung, morgen eine zusätzliche Unterschrift und übermorgen plötzlich eine persönliche Anwesenheit verlangt, produziert eine dokumentierbare Kette wechselnder Voraussetzungen.
Bei Zinskontor sollte niemand zum vermeintlichen Verursacher der Verzögerung gemacht werden
Genau deshalb würde ich bei Zinskontor eine eigene Auszahlungsakte führen. Darin gehören nicht nur Forderungen und Vertröstungen, sondern auch sämtliche Mitwirkungshandlungen des Anlegers: übermittelte IBAN, bestätigte Identität, beantwortete Rückfragen und erneut erklärte Auszahlungswünsche.
So lässt sich später Tag für Tag nachvollziehen, ob tatsächlich etwas auf Anlegerseite fehlte oder ob immer neue Voraussetzungen geschaffen wurden.
Wer bei Zinskontor hört, die Auszahlung scheitere angeblich an der eigenen fehlenden Mitwirkung, sollte nicht hektisch jedes neue Formular unterschreiben. Sinnvoller ist es, die verlangte Handlung genau zu identifizieren, ihre Grundlage zu prüfen und die eigene Reaktion schriftlich zu dokumentieren.
Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit Zinskontor schildern, nennen Sie bitte auch, ob Sie zinskontor.com selbst besucht haben und welche Unterlagen oder Nachrichten Sie dazu besitzen. Das erleichtert die Einordnung Ihres konkreten Falls; die Beurteilung möglicher Ansprüche hängt stets von den nachprüfbaren Umständen ab.
Betroffene können mir ihre Kommunikation mit Zinskontor, den ursprünglichen Festgeldvertrag und sämtliche später verlangten Auszahlungsunterlagen über broker-betrug.de übermitteln. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung schaue ich mir besonders an, was am ursprünglichen Auszahlungstag passieren sollte, welche Mitwirkung tatsächlich erforderlich war und welche neuen Bedingungen erst auftauchten, nachdem das Festgeld längst zur Rückzahlung anstand.